Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Rechtslage was Parken an einer engen Straße betrifft, da ich mich zur Zeit in folgender Situation befinde: Ich habe eine Wohnung mit Stellplatz gemietet. Die Wohnung befindet sich in einer Sackgassenstraße. Die Parkplätze zu der Wohnung befinden sich an der Straße vor dem Haus, man steht aber nicht parallel zu der Straße, sondern im 90° Gradwinkel dazu, was bedeutet, dass man eine große Drehung machen muss um einzuparken. Auch ist der Parkplatz recht knapp bemessen und grenzt unmittelbar an anderen Parkplätzen an.
Mein Problem ist jetzt, dass immer jemand auf der anderen Seite auf der Straße steht und dadurch die Fahrbahnbreite auf geschätzte maximale 2, 5 m verringert. Das bedeutet, dass es sehr schwierig für mich wird ein- und auszuparken. Ich nehme es sogar in Kauf, dass ich woanders parke und ein paar Minuten gehe, um nicht dort nahezu eingeparkt zu sein.
Ich habe gelesen, dass man sich nur am Straßenrand hinstellen darf, wenn dann noch mehr als 3 Meter Straße "übrig" bleibt. Hier hat es sich jedoch nahezu eingebürgert, dass immer jemand gegenüber an der Straße steht. Im Sommer stand da sogar mal ein Wohnwagen und ich wollte bzw. konnte nicht mehr einparken. Es bestand zwar die theoretische Möglichkeit, dass ich dennoch knapp einparken kann, aber ich habe große Angst, dass ich dadurch wen anfahre oder nicht mehr ausparken kann.
Ich habe das jetzt schon seitdem ich hier wohne- also ein paar Monate lang- hingenommen und sehe das nicht weiter ein. Immerhin bezahle ich 20€ im Monat für den Stellplatz. Auch sehe ich jetzt Handlungsbedarf bevor der erste Schnee kommt und die Straßen noch glätter werden, weil ich dann gar keine Chance mehr habe einzuparken ohne jemanden anzufahren.
Habt ihr da Erfahrungen? Was ratet ihr mir? Vielen Dank im Voraus


























