Kommt nun auf den Tatvorwurf an, vom Messwert (nicht Deiner Tachoanzeige) werden 3km/h abgezogen und das wird Dir dann vorgeworfen.
Bis zu +20 km/h über soll (hier dann bis 90 km/h als Tatvorwurf) wäre das ein reines Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro, ohne jede weiteren Folgen - bezahlen und erledigt.
Ab +21 km/h bis +25 km/h über soll (hier dann von 91 bis 95 km/h Tatvorwurf) ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro + ~23,50 Euro Gebühren und Auslagen + 1 Punkt (A-Verstoß)
Ab +26 km/h bis +30 km/h über soll (hier dann von 96 bis 100 km/h Tatvorwurf) ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro + ~23,50 Euro Gebühren und Auslagen + 3 Punkte (A-Verstoß)
Für die Probezeit relevant sind diese A-Punkte. Dadurch gibt es dann im weiteren Verlauf eine Aufforderung (~30 Euro Gebühren) zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (je nach Gegend 200-400 Euro).
In dem Aufforderungsschreiben bekommt man dann auch eine Frist gesetzt, üblicherweise 6-8 Wochen, in denen man den Abschluss des Seminars nachweisen muss
Nimmt man nicht innerhalb dieser Frist an dem Seminar teil, wird ein Fahrverbot ausgesprochen und der Führerschein muss abgegeben werden. Den gibt es aber sofort zurück, wenn man dann diesen Nachweis der Seminarteilnahme vorlegen kann.
Mit dem Aufforderungsschreiben zur Seminarteilnahme wird dann auch mitgeteilt, dass die Probezeit um 2 auf insgesamt dann 4 Jahre verlängert wurde.
Kein Fahrverbot, kein Eiertreten, "nur" das oben genannte.
Dauer ist immer so eine Sache, wie schnell die sind. Wegen dem Geschwindigkeitsverstoß haben die 3 Monate Zeit, üblicherweise nach 3-6 Wochen ist der Einschlag im Briefkasten.
Mit der Aufforderung zum Aufbauseminar kann dauern, da sind viele Behörden und ein langer Dienstweg beteiligt.
Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, gibt es von der Bußgeldstelle eine Meldung zum KBA nach Flensburg zur Eintragung von dem/der Punkt/e. Wenn dann die Punkte gutgeschrieben sind, kommt eine Meldung an die für Dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde, und wenn die das dann bearbeitet haben, dann bekommst Du endlich das Schreiben mit der Aufforderung zur Seminarteilnahme.
Üblicherweise sind das etwa 2-4 Monate nach dem Bußgeldbescheid, kann aber auch schneller gehen oder auch 2 Jahre dauern, die haben dafür bis zum Ende der (nun 4 Jahre) Probezeit Zeit.