Die fahrzeugtechnische Zulassung hat bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen zgM nichts mit der steuerrechtlichen Einordnung zu tun, das ist keine Abzocke, sondern vermutlich ein persönlicher Irrtum.
Was da mal vor vielen Jahren existierte, war eine Ausnahmeregelung vom allgemeinen Steuerrecht, die zeitlich ausgelaufen ist.
Beim Finanzamt vorbeifahren und sich die Liste geben lassen, nach welchen Kriterien ein Fahrzeug als LKW steuerrechtlich eingeordnet wird. Danach prüfen und ggf. umbauen.
Bei der Doka wird das aber vermutlich nicht möglich sein:
Die Länge Ladefläche muss größer als Länge Fahrgastraum sein, da scheitern dann die meisten Pick-Ups.
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Bei Dir scheint die Taste mit dem Fragezeichen zu klemmen.