Bei der Eigentumsübergabe (Verkauf/Kauf) kommt es zu ein Halterwechsel, der "neue" Halter ist verpflichtet, innerhalb von 3 Arbeitstagen auf sich und damit seinen Wohnort zuzulassen.
Liegt die Anschrift des "neuen" Halters in einem anderen Zulassungsbereich, ist dann üblicherweise auch die ehemalige Kennzeichenkombination "weg".
Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber im Rahmen der Föderalismusreform die Möglichkeit gegeben, dass davon im Rahmen der erweiterten Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und direkter Zusammenarbeit auf Gemeindeebene abgewichen werden kann.
Somit besteht auch die Möglichkeit, dass Zulassungsstellen untereinander Verträge schließen können, dass zB. bei entsprechender Koordination untereinander auch eine "Kennzeichenmitnahme" möglich ist.
Sofern eine derartige Vereinbarung zwischen den beteiligten Zulassungsbereichen tatsächlich existiert, was noch nicht sehr häufig ist, kann bei der Ummeldung das ehemalige Kennzeichen ggf. übernommen werden.
Somit bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen ob eine Kennzeichenübernahme aus dem anderen Zulassungsbereich möglich ist, dann könnte es funktionieren.
Bundesweit sind das aber nicht mal 5% der Zulassungsbereiche, die das mit ihrer "Nachbar-Behörde" machen. Die Chance ist nicht groß, aber vielleicht hat man das Glück, dass hier umgesetzt ist.
Das ist ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand (also Kosten in der Behörde), die dem Kunden 18 Euro für neue Kennzeichen erspart. Werden diese zusätzlichen Verwaltungs-Kosten dem Kunden auferlegt, sind neue Blechschilder billiger.