Autokauf - Stadtkennzeichen - Kennzeichenmitnahme
Hallo @ all,
ich möchte mir ein Auto kaufen.
Mein Wunschkennzeichen gibt es aber nur in der Stadt (ich gehöre zum Landkreis). Somit bekomme ich mein wahres Wunschkennzeichen nicht, außer ich ziehe in die Stadt... Ist es möglich, dass der Verkäufer das Kennzeichen auf meinen wunsch ändert und ich es auf das Land mitnehme? Oder hab ich da ein Denkfehler???
Liebe Grüße
bald MINI-fahrer
Denkfehler würde ich das nicht nennen. Eher gar nicht gedacht.
@Bestatter: Also mit dummen Beleidigungen kommen wir hier nicht weiter!
Ich such ernsthafte Vorschläge, wie ich es am besten machen könnte!
@baldMINIFahrer
Bleidigungen kann ich nicht entdecken eher den Anstoss das du dir die Frage selbst beantwortet hast. Dein WunschKennzeichen gibt es dann halt nur in der Stadt. Irgendwelche Sonderwünsche gibt es soweit nicht. Irren ist Menschlich aber hast du dich bei deiner zuständigen Zulassungsstelle schlau gemacht ? Oder willst du einfach nicht hören wollen was dir andere erzählen ?
Das "Eher gar nicht gedacht." nehm ich schon als Beleidigung auf!
Hab heute bei der Behörde gefragt, ob ich ein Stadtkennzeichen haben kann.. Antwort: Nein.
Und gegen später (Behörde geschlossen!) fiel mir dann das mit der Nummerübernahme ein. Theoretisch müsse das doch möglich sein (also von Stadt PF nach Landkreis PF). Wäre ja das gleiche Kennzeichen
Bei der Eigentumsübergabe (Verkauf/Kauf) kommt es zu ein Halterwechsel, der "neue" Halter ist verpflichtet, innerhalb von 3 Arbeitstagen auf sich und damit seinen Wohnort zuzulassen.
Liegt die Anschrift des "neuen" Halters in einem anderen Zulassungsbereich, ist dann üblicherweise auch die ehemalige Kennzeichenkombination "weg".
Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber im Rahmen der Föderalismusreform die Möglichkeit gegeben, dass davon im Rahmen der erweiterten Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und direkter Zusammenarbeit auf Gemeindeebene abgewichen werden kann.
Somit besteht auch die Möglichkeit, dass Zulassungsstellen untereinander Verträge schließen können, dass zB. bei entsprechender Koordination untereinander auch eine "Kennzeichenmitnahme" möglich ist.
Sofern eine derartige Vereinbarung zwischen den beteiligten Zulassungsbereichen tatsächlich existiert, was noch nicht sehr häufig ist, kann bei der Ummeldung das ehemalige Kennzeichen ggf. übernommen werden.
Somit bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen ob eine Kennzeichenübernahme aus dem anderen Zulassungsbereich möglich ist, dann könnte es funktionieren.
Bundesweit sind das aber nicht mal 5% der Zulassungsbereiche, die das mit ihrer "Nachbar-Behörde" machen. Die Chance ist nicht groß, aber vielleicht hat man das Glück, dass hier umgesetzt ist.
Das ist ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand (also Kosten in der Behörde), die dem Kunden 18 Euro für neue Kennzeichen erspart. Werden diese zusätzlichen Verwaltungs-Kosten dem Kunden auferlegt, sind neue Blechschilder billiger.
Stadt und Land haben immer unterschiedliche Kennzeichenbereiche (Buchstaben, zB. an erster Stelle A-K ist Stadt, von L-Z ist Land; in München ist es die Anzahl der Ziffern) und somit handelt es sich um einiges, aber ganz sicher nicht das gleiche Kennzeichen.
Wer sich ein wenig mit dem Kreisen auskennt, der kann auch auf einen Blick erkennen, ob es sich um einen Städter oder einen Dörfler handelt.
@ hosenmatz: Das ist doch mal ne Antwort.
Ich bedanke mich mal recht herzlich bei dir für die detailierte Antwort und ruf morgen mit diesem Wissen mal bei meiner Zulassungsbehörde an. Vlt bekomme ich es ja so hin, dass ich mein WUNSCHKENNZEICHEN bekomme!
Wegen der Beleidigung? Naja, sowas blende ich FAST aus Auf jeden fall blieb meim Puls unten