Wann war denn die Erstzulassung von dem Fahrzeug?
Besitz seit Mai 2010 und Baujahr 2009 machen das nicht ganz eindeutig.
Grundsätzlich gilt, dass die übliche Herstellergarantie bestehen bleibt, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen pünktlich und fachgerecht nach Herstellervorschrift ausgeführt werden.
In dem Satz sind sechs Bedingungen:
1) üblich
üblich ist eine Garantiedauer von 2 Jahren, alles darüber hinaus ist nicht üblich und für nicht übliche Garantien gelten dann auch besondere Anforderungen. Sind hier Inspektionen in einer Vertragswerkstatt verlangt, dann gilt das auch für den Zeitraum nach den ersten 2 Jahren.
2) Hersteller
dieses "Inspektionen überall möglich" gilt nur für eine Herstellergarantie. Ist der Garantiegeber nicht der Fahrzeughersteller, sondern zB. der deutsche Generalimporteur, oder ein ausländischer Generalimporteur bei einem Grauimport, dann gilt dieses "Inspektion überall möglich" nicht.
3) vorgeschrieben
den Umfang, den der Hersteller vorgibt, keine "eigenen Ideen", wie und welche Dinge eine Inspektion umfassen sollte und was nicht.
4) pünktlich
+/- zwei Wochen bei Zeitvorgaben, zB.: "einmal jährlich";
+/- 500 km bei Streckenvorgaben, zB.: "alle 15.000 km"
5) fachgerecht
Fachbetrieb, selber machen gilt nicht
6) nach Herstellervorschrift
dass muss die ausführende Werkstatt bestätigen. Zwei mal und zwar im Inspektionsheft mit Unterschrift und Stempel und auf der Rechnung mit einem "... nach Herstellervorschrift ..."
Sind alle Bedingungen eingehalten, dann besteht auch die Garantie weiter - in den ersten 2 Jahren. Ist auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, dann war es das.
Wenn dem so ist, lässt sich das doch auch problemlos gegenüber der Vertragswerkstatt nachweisen: Abgestempeltes Inspektionsheft und dazugehörige Rechnung mit dem vorhandenen Vermerk vorlegen.
Fehlt da was, dann muss das die ausführende Werkstatt eben nachträglich bestätigen. Passt da noch irgendwas anders der 6 Bedingungen nicht, braucht man nicht zu der Werkstatt extra hinfahren.
und bitte das mit dem EU-Verordnung einfach weglassen, das ist zum Einen Quatsch und zum Anderen auch falsch.
es ist keine Verordnung, sondern eine Richtlinie und was "Richt-" bedeutet, sollte klar sein, wenn man mit "Richtgeschwindigkeit" auch korrekt umgehen kann,
in Deutschland gelten deutsche Gesetze, keine ausländischen Gesetze, auch wenn es EU-Gesetze wären, wenn es sie denn überhaupt gäbe,
damit irgendwas in Deutschland gilt, gibt es ein vom Grundgesetz vorgeschriebenen Weg, wird der nicht eingehalten, gilt es nicht, würde dem Grundgesetz widersprechen. Dieser Weg ist immer noch:
Bundestag - Bundesrat - Bundespräsident - Bundesanzeiger.
Alles andere ist vielleicht interessant aber auch nicht mehr als interessant (solange es nicht die Menschenrechte betrifft, da gilt mehr).
Allerdings gibt es in Deutschland Gesetze und auch eine "geltende Rechtsprechung" zum Thema Garantie und das gilt. Nur das, auch wenn andere Dinge sich freundlicher anhören, weil man sie nicht verstanden hat und sich selbst etwas dazu ausdenkt und im Internet verbreitet.
Was da in den Gesetzen und geltender Rechtsprechung zu finden ist und damit gilt - siehe oben.