Ist es Gesetzlich pflicht, Zusatzspiegel am Zugfahrzeug zu haben wenn ich einen Wohnwagen ziehe der breiter ist? Im Internet schreiben viele "ja". Weil das Ende des Wohngagens einsehbar sein sollte. Jetzt stell ich die Frage mal anders. Ich habe noch kein Zugfahrzeug gesehen welches Zusatzspiegel am Fahrzeug hat, dass z.B. einen Bierwagen zieht. Die sind doch auch breiter. Kann mir da mal jemand helfen? Wenn ich in Urlaub fahre ist das ja ok mit den Spiegeln, für die Sicherheit. Aber nur mal von der Garage zur Haustür? Muss das dann sein? (sind 30 km)
Gruß Lars


























