Ich habe ergänzend meine Antwort an den freundlichen Helfer "Hosenmatz" nach der letzten Frage eingegeben.
Es ist eine Erklärung zur tatsächlichen
Situation und meine letzte Frage ist:
Wenn der tatsächliche Halter erst bei der Gerichtsverhandlung auftritt, mit allen Beweisen seiner Haltereigenschaft, bin ich dann raus aus der Kostenfalle und.......
der Halter auch, weil dann die neu zu stellende Rechnung weit über drei Monate nach der "Tat" erstellt wird??
(So, wie es auch bei den Kommunen der
Fall ist!?)
Danke für jeden Kommentar für jede
Antwort.
Gruß
Jennycat


























