Nun hier eine letzte ergänzende Frage.
Wenn die Rechnung an mich als Halter aber ganz
falsch gestellt ist, da ich nur "Schein-Halter" bin für einen Anderen, der aus finanziellen Gründen kein Auto auf seinen Namen haben darf und es zum Prozess kommt, bin ich dann aus meiner Zahlungspflicht raus, wenn ich das nachweise?
Und wann "verjähren" ( nach wieviel Monaten?) die
Ansprüche des Abschleppunternehmens gegen den
"tatsächlichen" Besitzer/Halter?
Ich bitte herzlich um eine Antwort und
danke schon im Voraus.
Jennycat


























