Man kann schon was dazu sagen, PS47. MOAS hat das auch ganz richtig gemacht.
Es ist folgendes festzuhalten:
Der Zahnriemen muß spätestens nach 120tkm oder fünf Jahren erneuert werden. Danach gar nicht, davor beliebig. Aber: Es handelt sich um eine Empfehlung ohne jegliche Gewähr.
Beim Tausch der Dieselpumpe muß der Zahnriemen abgenommen werden. Wenn der alte Zahnriemen dann wieder drauf gemacht wurde, ist das zwar total Aua-Peng, aber leider kein Versäumnis, denn er war ja noch nicht fällig.
Die Dieselflut kann ihr übriges getan haben, Diesel zersetzt Gummi. Und zwar rapide.
Die Werkstatt hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sorgfältig gearbeitet, gleichzeitig aber auch nicht gegen irgendwelche Regeln vertoßen, bzw. Fahrlässigkeit kann nicht unterstellt werden.
So wie ich die Sache einschätze wird sich selbst ein Gutachter schwer tun, der Werkstatt irgendein Verschulden nachzuweisen.
In dubio pro reo, also gehe ich mal davon aus, daß das Ganze selbst wenn man sich in den kostspieligen zivilrechtlichen Dschungel begibt, am Ende doch ausgeht, wie das hornberger Schießen. Speziell weil dazu noch völlig unbekannt ist, wie die Bakschischklassen in Portugal organisiert sind.
Ich würde deshalb einfach Schadensminimierung betreiben.