Es gibt immer den Moment, wo man von einer Idee sehr deutlichen Abstand nehmen sollte, nach meiner Einschätzung ist das hier sehr deutlich erreicht.
Ein Sportauspuff, genauer Endtopf an einem kleinen Turbodiesel ist lächerlich, da passiert nichts, weil nichts da ist, was passieren könnte.
Wenn dann noch ein im Bereich der Zulässigkeit sehr unklarer Zustand existiert, gibt es nur eine Möglichkeit: hohes Risiko für mächtig Ärger ohne jeden Nutzen, nicht mal virtuellen Nutzen.
Der Wagen ist 15 Jahre alt und hatte schon vor vor einem 3/4 Jahr einen ganzen Haufen Mängel an sehr relevanten Stellen gehabt - das ist - so als Ferneinschätzung anhand der bisherigen Mitteilungen - eher eine reine Bastelkiste.
Ist man ein absoluter Fan von diesem Fahrzeug, dann kann man sich den für ganz kleines Geld kaufen, um ihn dann als reine Liebhaberei und Freizeithobby über mehrere Monate und einiges an Geld wieder richtig aufzubauen.
Hier kann man auch antesten, wie der Vorbesitzer mit dem Fahrzeug umgegangen ist: Die "Pickerl-Untersuchung" ist verwaltungsrechtlich identisch mit der "Hauptuntersuchung" (umgangssprachlich "TÜV") in Deutschland.
Man bekommt das "Pickerl" ("TÜV-Plakette") nur unter der Voraussetzung bei vorhandenen Mängeln zugeteilt, wenn man sich schriftlich verpflichtet, auch kleinste festgestellte Mängel innerhalb eines Monats ab dem Prüfungstermin fachgerecht zu beseitigen (durchlesen, was man unterschreibt).
Ich würde mir mal Unterlagen zeigen lassen, nach denen eine vollständige und fachgerechte Beseitigung dieser im Gutachten aufgeführten Mängel nachgewiesen wird.
Sollte da nichts vorhanden sein, dann ist eigentlich klar, was hier läuft: Bei einer Entsorgung noch ordentlich Gewinn machen.
Früher hat man seinen Müll im Wald vergraben, heute wird das bei Ebay verkauft - ich habe die nicht unbegründete Vermutung, dass hier irgendwie Vergleichbares vorliegt.
Ein ahnungs- und erfahrungsloser Fahranfänger, den man eine "richtig geile Tuningkarre" auf die Backe drücken kann. Bei objektiver Betrachtung aber eher ein verbastelter Schrotthaufen.
Was die "Mitunterschrift" im Kaufvertrag angeht - keine Ahnung, wie das in Ö ist -, in D ist man dadurch Miteigentümer und bei technischen Defekten am Fahrzeug ggf. auch in der Haftung.
Ich würde mir das nicht zwei mal überlegen, sondern spätestens jetzt vom Kauf Abstand nehmen. Alternative wäre noch, bei einem Sachverständigen das Fahrzeug zwecks einer Gebrauchtwagenbewertung vorzuführen und dann zu entscheiden. Ich würde das Geld für die Untersuchung aber auch schon nicht mehr ausgeben.