Kurzer Ausflug in die juristischen Grundlagen:
Dein "wäre", "hätte", "könnte", ... interessiert niemanden.
Es gilt:"Im Zweifel für den Angeklagten"
Du bist der Kläger, denn Du willst was, Schadensersatz. Die Werkstatt ist ist der (von Dir) Angeklagte.
Existieren Zweifel, dann sind Zweifel immer FÜR den Angeklagten, denn so wie er "es" gewesen sein könnte, hätte er es auch nicht sein können - und mit genau diesem Umkehrschluss ist dann auch schon wieder alles zu Ende.
Du musst nicht beweisen, dass die Werkstatt es gewesen sein könnte (Vermutung, Möglichkeit), sondern Du musst nachweisen, dass sie es war (objektive, zweifelsfreie Tatsache).
Es geht doch nicht darum, dass Du eventuell die Kosten tragen musst, wenn kein anderer in Frage käme (Möglichkeit). Du musst nicht beweisen, dass Du eventuell "unschuldig" sein könntest, denn Du bist immer "schuldig".
Du HAST die Kosten IMMER zu tragen, allein aufgrund der Unterschrift auf dem Kauf- oder Leasingvertrag und damit der Übernehme einer Haftung aus dieser Verantwortung und dem üblichen Lebensrisiko.
Ausnahme davon: jemand anderes hat das zweifelsfrei (und nicht nur vielleicht) verursacht.
Sich einfach irgendjemanden herauspicken, weil die Möglichkeit besteht, dass der es vielleicht gewesen sein könnte - klappt nur dann, wenn Du der Angeklagte wärst.
"Vielleicht" bedeutet nicht, dass die Werkstatt es tatsächlich zu verantworten hat.
Vielleicht ist es auch eine weitere, nicht entdeckte Beschädigung und daraus resultierender Folgeschaden des misslungenen Abschleppmanövers und damit der Automobilclub (weiterhin) in der Haftung.
Deine Suche nach einem "Vielleicht" nutzt schon - einzig und allein der Werkstatt, denn die wird damit ENT- und nicht belastet.
Hier wäre eventuell über einen kleinen Taktikwechsel Deinerseits nachzudenken. Was Du jetzt machst, führt Dich nur selbst gegen den Baum, dafür benötigt "die Gegenseite" nicht mal einen eigenen Anwalt.
Zitat
"Mit deren Hartleibigkeit fahren die mich wirtschaftlich an die Wand."
Dass Du sie eventuell gegen die Wand fährst, wenn sie es nicht waren, und die Möglichkeit besteht, ist Dir noch nicht in den Sinn gekommen?
Und wenn es Dir der Richter erzählt, dann ist es ein "Justizirrtum"?