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Suche bastler auto

A
anon5493411
August 25, 2011

moin moin es ist vielleicht nicht die richtige seite aber es wäre cool wenn ihr mir helfen würdet.Also ich suche ein auto (budget 350 euro) woran ich basteln kann marke ist egal!!! es wäre nett wenn ihr mir tipps wo ich suchen kann geben würdet oder ihr vielleicht selbst ein auto habt was ihr loswerden wollt (kiel und 20 km umkreis) danke ...

H
henry1962
August 25, 2011

Hallo
Google mal!
Gibt es bei Euch keinen Schrottplatz/Autoverwerter?
Es kann doch nicht -alles- nach Afrika gehen!

A
anon5493411
August 25, 2011

ach jaa stimmt danke

M
Mattis
August 25, 2011

Schrotthändler/ Autoverwerter dürfen keine Fahrzeuge verkaufen, die später wieder gefahren werden. Wurde ein Fahrzeug einmal beim Verwerter abgegeben, muss es auch verwertet werden. Es dürfen dann nur noch die Ersatzteile verkauft werden (also das Fzg im zerlegten Zustand). Probier es doch gaaaanz einfach mal bei Autoscout24.de oder bei Mobile.de! Du kannst direkt im Suchfeld Deine Preisvorstellung eingeben, sowie auch die Umkreissuche. Normalerweise geht es dort zwar mit mind. 500 € los, aber es werden auch Fzge unter 500 € angeboten....

H
henry1962
August 25, 2011

Hallo Mattis
-Er-, wollte daran "Bastelln" !
-Er-,hat -nicht-gesagt,das er das Fahrzeug der STvO gemäss,fahrtüchtig machen will,incl. TÜV , AU ,grüne Plakette (u.ECO - Start-Stop-Autom.)
Da war ,beim besten Willen,(noch) keine Rede von ! .....??

H
henry1962
August 25, 2011

-Mann-kann sich auch ein Radiesschen-Aufzucht-Gerät,daraus bauen !
Fachleute würden -Treibhaus- o.Gewächshaus-,dazu sagen !-grins-

A
anon18010486
August 26, 2011

Zitat:
"Schrotthändler/ Autoverwerter dürfen keine Fahrzeuge verkaufen, die später wieder gefahren werden. Wurde ein Fahrzeug einmal beim Verwerter abgegeben, muss es auch verwertet werden."

Das stimmt nicht, das basiert auf einer Fehlinterpretation der Altfahrzeugverordnung.

Fahrzeuge, für die selbst ein Verwertungsnachweis ausgestellt wurde, können problemlos wieder zugelassen werden. Gültige HU/AU, Versicherungsbestätigung, Zulassungsbescheinigung und gut ist.

Einzige Hürde gegenüber einem "normalen" Gebrauchtwagen:
Wurde anhand des Verwertungsnachweis das Fahrzeug bereits aus dem KBA-Register gelöscht, dann muss man entweder die COC haben oder eine Abnahme nach §21 StVZO durchführen und rund 20 Euro für eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung bezahlen.

Das selbe Verfahren wie bei einem über 7 Jahre abgemeldeten (außer Betrieb gesetzten) Fahrzeugs.

Die Fehlinterpretation basiert auf diesem Passus in der Altfahrzeugverordnung:
§4 [1] Altfahrzeug-Verordnung
Überlassungspflichten - Abs.2 Satz
"(5) Mit Ausstellung oder Aushändigung des Verwertungsnachweises dürfen Altfahrzeuge nur einer ordnungsgemäßen Verwertung nach den Vorschriften dieser Verordnung zugeführt werden.
(6) Dieses wird mit der Ausstellung oder Aushändigung des Verwertungsnachweises versichert."

Der ausgestellte Verwertungsnachweis ist "nur" die Bestätigung für den ehemaligen Halter gegenüber der Gesetzgeber (hier Zulassungsbehörde), dass das Fahrzeug bei einem zugelassenem Verwerter abgegeben wurde,
und die Zusicherung des Verwerters, dass eine Verwertung nach den gelten Vorschriften erfolgt - wenn eine Verwertung erfolgt.

Es bedeutet jedoch NICHT, dass das Fahrzeug dann auch verwertet werden, in die Presse wandern, muss - das steht da nicht.

In der juristischen Auslegung gilt immer das "Goldwaage-Prinzip", korrekt benannt "Bestimmtheitsgebot", an dem schon die erste Winterreifenpflicht zerschellt ist:
Es gilt was wortwörtlich aufgeführt ist, nicht mehr und nicht weniger. Was nicht aufgeführt ist, existiert auch nicht.

Von einer Zwangsverwertung nach dem Ausstellen einer Entsorgungsbescheinigung steht da nicht. Könnte man vielleicht ableiten, aber damit ist man schon satt auf dem Holzweg.

Als Gegenprobe kann man die Fahrzeugzulassungsverordnung nehmen. Dort ist (wortwörtlich) aufgeführt, wann ein Fahrzeug (wieder) für den Straßenverkehr zugelassen werden kann oder wann nicht.

Auch in der FZV gibt es kein "Zulassungsverbot" oder Einschränkungen für Fahrzeuge mit bereits ausgestelltem Verwertungsnachweis, somit genauso zulassungsfähig wie jedes andere Fahrzeug auch.

Was auch seitens der Zulassungstellen völlig problemlos gemacht wird.

Es gab im Rahmen der "Umweltprämie" in 2009 eine Verschrottungspflicht / Zwangsverschrottung des Altfahrzeugs um die 2.500 Euro Prämie zu erhalten.

Aber hier war extra diese Zwangsentsorgung in den Bestimmungen für den Erhalt der Prämie aufgeführt.

Gäbe es eine Zwangsverschrottung allein aus der Altautoverordnung / dem Verwertungsnachweis, dann hätte man dies doch nicht extra für die "Umweltprämie" befristet erlassen müssen.

B
bullshooter
September 19, 2011

Ich hab da einen. Faiat brava. 1.9 D. ich glaub das da etliche ersatzteile auch vorhanden sind. Bei interresse einfach melden.