komische Xenon-Nachrüstsets => Finger weg; nach deren Installation fährst Du ohne Betriebserlaubnis für's komplette Auto durch die Gegend; da wäre dann nämlich - abgesehen von dem nicht zulassungsfähigen Xenon-Schrott - noch 'ne automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerfer-Waschanlage zwingend notwendig.
Die Freunde von der Rennleitung legen Dir das Auto an Ort und Stelle still ... und Du darfst zu Fuß nach Haus' gehen; ganz abgesehen vom Bußgeld und den Flensburger Pünktchen sowie der Aufforderung zur Rückrüstung und anschließender Vorführung beim TÜV, die Du bei der Aktion "erntest"
... und "andere Birnen" wie H7 bzw. H11 einbauen lässt auch die Betriebserlaubnis der Scheinwerfer erlöschen .. wie willste denn "andere Birnen" da überhaupt mechanisch reinklöppeln???
... und gar nicht erst mit "100Watt-Rallye-Leuchtmitteln" probieren => Du ahnst es: Folge ist die Erlöschung der BE 😉
Für den Straßenverkehr sind max. 55Watt-Leuchtmittel zulässig.