Ich habe einen DB A Klasse 170 TDI Wagen zur Motor-Generalüberholung nach Hbg. zu einem Festpreis gegeben.
Angebot liegt mir vor.
Jetzt nachdem der Motor ausgebaut wurde,versucht man mir weitere zusätzliche Kosten auf´s Auge zu drücken.
Auch diese Forderungen liegen mir vor.
Meine Frage wäre:Sind die Forderungen gerechtfertigt ?
Gerne sende ich Ihnen die Belege.
mfG Jürgen Gewald
Motorüberholung DB A Klasse 170 CDI Bj. 2003
A
anon84251398
August 05, 2011
H
hballerstedt
August 05, 2011
Wenn es sich um zusätzlich notwendige Teile handelt,
kann das durchaus sein. Erst beim Zerlegen des Motors stellt man möglicherweise fest, daß viel mehr
erneuert werden muß.
Wegen des vereinbarten Festpreises würde ich mir
"haarklein" jedes Teil zeigen lassen (möglichst
unter Teilnahme eines von Fachwissen geplagten),
bevor ich Kosten übernehmen würde.
Die hätten nicht dürfen einen Festpreis veranschlagen
A
anon18010486
August 06, 2011
Hier soll kostenlos eine umfangreiche juristische Prüfung für Dich gemacht werden?
Aufwachen - ist schon hell draußen.
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