Luftdruckbremse gibt es als Zubehör.
Den 45c17 gibt es auch als Mini-Sattelzugmaschine und da hat er eine Druckluftbremsanlage. Vielleicht nicht serienmäßig / Zubehör bei der klassischen Pritsche, aber das lässt sich aus dem Iveco-Regal dann beim Vertragshändler bei Auslieferung aufrüsten.
Die 5,2 Tonnen Anhängelast sind allerdings ein wenig sehr merkwürdig.
Bei der Fahrerlaubnisklasse BE darf das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 Tonnen zGM haben und der Anhänger ist in seiner zGM begrenzt auf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, jedoch maximal das 1,5fache der zGM des Zugfahrzeugs.
Es sind zwei Grenzen und es gilt immer der kleinere Wert.
Beide aufgeführten Fahrzeuge haben eine zulässige Anhängelast von 3.500 kg. Somit ist nicht nur technisch die Anhängelast auf diese 3,5 Tonnen begrenzt, sondern auch strafrechtliche für die Klasse BE und der Straftat des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis".
Bei einer Ablastung in direktem Zusammenhang mit den Grenzen der Fahrerlaubnis des Fahrers ist hochgradige Vorsicht geboten.
Sollte sich beim Nachwiegen des Zugfahrzeugs eine Überschreitung der zGM (hier dann 3,5 Tonnen) größer 5% ergeben (hier dann ab 3.675 kg tatsächliches Gewicht), ist das nicht mehr die Ordnungswidrigkeit des Überladens, sondern die Straftat des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis".
Durch die extra ausgeführte Ablastung zum Zwecke der Nutzung einer kleineren Fahrerlaubnisklasse ergibt sich hier eine besondere Sorgfaltspflicht, die im Gegenzug dann auch mit besonderer Härte einem auf die Füße fällt.
Passiert das Ganze dann auch noch im gewerblichen Bereich, kommt es richtig dick, dann kommt noch die Gewinnabschöpfung durch den rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteil für den Unternehmer dazu.
Erst ablasten um Vorteile zu erhalten und dann doch die technisch mögliche Zuladung oberhalb der extra auf eigenen Wunsch vorhandenen Werte nutzen, das kommt nicht so gut, da werden die Jungs dann richtig albern.
Auf 3,5 Tonnen ablasten dürfte an sich kein Problem sein, aber der Anhänger hat auch "nur" 3,5 Tonnen und es muss peinlichst darauf geachtet werden, dass die tatsächlichen Gewichte dann auch nicht größer sind.
Ein großartiger Steuervorteil ergibt sich durch das Ablasten nun auch nicht sonderlich, ob 3,5 oder 5,2 Tonnen zGM sind grob 80 Unterschied Euro pro Jahr.