Vertragsbruch?
Hallo zusammen,
mein Problem besteht darin, das der Autohändler das selbe Auto zweimal verkauft hat und mir erzählt das ich nicht der Erstkäufer bin und dadurch auch kein Recht auf das Auto habe. Es handelt sich hierbei um einen Fiat 500c Lounge.Durch Zufall habe ich ihn gefunden. Probefahrt war auch gleich drinne. Zwei Stunden später (13:00 Uhr) und telefonieren mit der Versicherung bezüglich Unterhalt habe ich dem Händler angerufen um meine Zusage zu machen. Da er nicht anwesend war, wurde eine interne Email(13:45 Uhr) an ihn geschickt das ich eben diesen Wagen zu den gegeben Konstitutionen kaufen möchte. Eine weitere Stunde(ca 14:50 Uhr) später hatte ich ihn am Telefon, sagte erneut zu und schrieb ihm gleichzeitig nochmals eine Bestätigungsmail. Dies würde reichen. Wir vereinbarten einen Termin am nächsten Tag um alles unter Dach und Fach zu bringen.
Der nächste Tag: Ich erhielt eine Email des Autohauses. Der Fiat sei anderweitig verkauft worden. Ein anderer Käufer habe ihn um 17:00 Uhr Probe gefahren und danach gekauft.
Kam da nicht ein Kaufvertrag meinerseits zu stande?
Das Autohaus blockt nun alles ab, das Auto sei rechtlich verkauft worden etc.
Kann mir da jemand wegen der rechtlichen Lage weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
Bei dem "Kaufvertrag meinerseits" ist es schon zu Ende.
Es gibt keinen einseitigen Kaufvertrag, ein Kaufvertrag ist immer eine gegenseitige Absichtserklärung beider Seiten, mit dem Inhalt, Geld gegen Ware zu tauschen (üblicherweise).
Zum leichteren Verstehen:
Gehe doch mal zu Mercedes in den Laden und kaufe zwar nur einseitig von Dir erklärt, aber dennoch "verbindlich" eine fabrikneue S-Klasse für 2.000 Euro - klappt auch nicht.
Du hast ausschließlich ein Angebot abgegeben, diesen Wagen zu bestimmten Bedingungen (Kaufpreis) kaufen zu wollen. Die Gegenseite hat dieses Angebot erhalten aber nie im Sinne eines Vertragsschlusses angenommen, es ist kein Vertrag geschlossen worden.