Die Österreicher treiben wirklich manchmal einen größeren bürokratischen Aufwand als die Deutschen, gerade mit der Typisierung von Kraftfahrzeugen. Ob aber die vom Verkäufer geschilderte Vorgehensweise nötig ist, kann ich nicht beurteilen.
Allerdings muss er ja nicht mehr die Papiere besorgen, sondern lediglich eine (polizeiliche?!) Bestätigung, dass er diese in seiner Eigenschaft als Eigentümer des Rollers als verloren gemeldet hat.
Die größere Schwierigkeit dürfte es dann für Dich sein, die zur Eintragung nötigen Fahrzeugdaten zu eroieren; vor Allem, weil der Roller ja bereits 40 Jahre alt ist und Hersteller bzw. Unterlagen über speziell diesen Typ nicht mehr greifbar/vorhanden sind. Wie gesagt: Dann hilft oftmals ein OldtimerClub weiter.
Die Vollabnahme nach §21 StVZO ist nichts anderes als eine gründliche und etwas erweiterte TÜV-Hauptuntersuchung (HU); damit hast Du gleichzeitig 2 Jahre TÜV für den Roller; Abgasuntersuchung ist afaik für Krafträder (noch) nicht vorgeschrieben. Weiter wird im Rahmen dieser Vollabnahme vom TÜV der neue deutsche Fahrzeugbrief (neu: Zulassungsbescheinigung - Teil 2) ausgestellt. Kostenpunkt für einen PKW liegt bei ~180,- incl., Gebühren für die Ausstellung der Fahrzeugpapiere; Kraftrad könnte wegen weniger zu untersuchender Technik günstiger sein 😉
Der TÜV trägt natürlich nur die technischen Daten in die Fahrzeugpapiere sowie anstelle der Hersteller-ABE die Gutachten-Bestätigung des Prüfingenieurs ein; die Eintragung der Halterdaten und Zulassung zum Straßenverkehr erfolgt erst bei Zulassung auf dem Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle; wie bei jeder anderen Fahrzeuganmeldung auch.
Na denn .. Viel Spaß bei der Restauration Deines Oldtimer-Zweirads
Gruß Lothar