Woher weißt Du, dass hier ein lückenlos ausgefülltes Scheckheft überhaupt existiert, wenn Du es niemals gesehen hast?
"keine Unfallschäden lt. Vorbesitzer" ist auch eine sehr merkwürdige Formulierung, die ein gewisses Explosions-Potenzial beinhaltet.
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Kein Scheckhaft bedeutet keine Inspektion - so einfach ist das. Was nicht neutral und objektiv nachweisbar ist, existiert auch nicht.
Da hier kein Nachweis vorliegt und bisher jede Auskunft des Verkäufers dazu völlig in sich zusammengefallen ist, muss und wird immer davon ausgegangen, dass hier auch keinerlei Inspektionen ausgeführt wurden.
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Ein "unfallfrei" ist immer eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs, was ein Vorbesitzer dazu nun erzählt hat oder nicht, ist völlig unerheblich.
Direkt vergleichbar mit "schwanger", da gibt es nur ein ja oder nein. Es gibt kein "nur ein bisschen" und auch kein "der Ex-Freund hat aber erzählt ...".
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Ich würde den Wagen bei einer Prüforganisation einem Gebrauchtwagen-Check unterziehen lassen, um Allgemeinzustand und die "Unfallfreiheit" zu klären. Das geht relativ schnell und kostet um die 60 Euro.
Dann würde ich zu einer Mitsu-Vertragswerkstatt fahren und nachschauen lassen, ob da eine Fahrzeughistorie vorhanden ist und irgendwas über regelmäßige Inspektionen oder durchgeführte Reparaturen sich finden lässt.
Eventuell würde ich dann auch beim Vorbesitzer anrufen, in welcher Werkstatt das Fahrzeug diese Inspektionen erhalten hat (und dann dort direkt nochmals nachfragen), ob er das Inspektionsheft tatsächlich noch hat, und ob irgendwelche Unfälle mit dem Fahrzeug waren.
Je nach Ergebnis aus diesen 3 Quellen würde ich den Verkäufer auffordern das Inspektionsheft innerhalb einer Frist von 1 Woche auszuhändigen oder einen entsprechende und angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
Oder eben auch komplett die Wandlung (Rückgabe) des Fahrzeugs gegen Erstattung der Kaufpreises und aller weiteren Kosten, sofern das mit dem Unfallfrei doch nicht so stimmen sollte. Oder andere schwerwiegende Dinge entdeckt wurden.
Und alles eindeutig und zweifelsfrei, also schriftlich die klassische Version "Brief" und per Post als Einschreiben.
Kein Telefon, keine E-mail, kein Fax - kein Spielkram, der später vor Gericht weder nachgewiesen werden kann, noch als objektiv und glaubhaft anerkannt ist.