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Darf ein Pkw vom Ordnungsamt auf dem Fußweg parken?

A
anon93410047
July 15, 2008

Obwohl das Parken auf den dortigen Fußweg verboten war, wurden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt (kann durch Fotos belegt werden). Muß ich einen Mahnbescheid anerkennen?

A
anon32625740
July 15, 2008

Die Geschwindigkeitsübertretung deinerseits hat ja nichts mit dem Falschparken des Ordnungsamtes zu tun.

Du warst an dieser Stelle zu schnell unterwegs, also mußt auch zahlen.

Du hättest die Polizei anrufen und diesen "Falschparker" anzeigen können.

Vielleicht wäre dann den nachfolgenden Geschwindigkeitsübertretern eine Strafe erspart geblieben, wovon ich aber mal nicht ausgehe!

C
Cb80
July 15, 2008

Wirst wohl oder übel zahlen müssen!

Solltest du (oder ein anderer) das Ordnungsamt anschwärzen das sie auf dem Bürgersteig geparkt haben, wird bestimmt das Wort "Gefahrenabwehr" kommen.

Das Berechtigt das Ordnungsamt unteranderem auf dem Bürgersteig zu parken um zu blitzen!

Da Raserei ja bekanntlich eine Gefährdung darstellt.

Also, hast wohl Pech gehabt und wirst zahlen müsen.