Wenn man es gemerkt hätte, wäre es "Fahrerflucht" (unerlaubtes Verlassen des Unfallortes - §142 StGB) gewesen. Straftat, üblicherweise Fahrerlaubnisentzug mit 6 Monaten Sperrfrist vor Neuerteilung und um die 40 Tagessätze.
Das übliche Verfahren bei derartigen Dingen:
"Fahrerflucht" ist eine Straftat, bei Verdacht ermittelt immer die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei.
Diese Straftat muss aktiv vorsätzlich (absichtlich - "bloß weg hier") oder passiv vorsätzlich (billigend in Kauf genommen - "sicherlich schon, mir egal") begangen worden sein.
Nur wenn man etwas von einem Unfall bemerkt hat, kann man auch "absichtlich" abhauen. Natürlich wird praktisch jeder bei einer Befragung behaupten, dass er nichts bemerkt hat, teilweise wirklich nicht, aber eben auch wenn doch.
Daher erfolgt bei der Befragung auch eine Besichtigung, anhand der vorhandenen Schäden kann dann ziemlich genau erkannt werden, ob man das überhaupt war (übereinstimmende Farbreste, übereinstimmende Höhe des Anprallpunkts, ...) und mit ziemlicher Sicherheit auch, ob man das hätte bemerken müssen oder tatsächlich nicht bemerken konnte.
Stimmen die Spuren nicht überein, wird das Verfahren komplett eingestellt: Täter bzw. Tatzusammenhang nicht ermittelbar.
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Stimmen die Spuren überein, aber der Schaden so gering, dass der "Täter" es tatsächlich nicht hätte bemerken können, wird das Strafverfahren wegen "Unfallflucht" eingestellt und als Ordnungswidrigkeit (Unfall versehentlich, aus Unachtsamkeit verursacht) weiter verfolgt.
Die Bußgeldstelle wird dann anhand bestimmter Kriterien auf ein Bußgeld verzichten oder auch ein (geringes) Bußgeld aussprechen.
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Ist es recht eindeutig, dass hier der Unfall hätte bemerkt werden müssen, wird ein Strafbefehl mit irgendwas in der oben genannten Strafhöhe kommen.
Wird wohl hier nicht sein, wenn man das halbwegs korrekt interpretiert, was seitens der Polizei gesagt wurde.
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Versicherung wie bei jedem "normalen" Unfall:
Wenn man davon Kenntnis bekommen hat, dann die Versicherung informieren. Meldet sich der Geschädigte, dann dem die Versicherung und mittlerweile erhaltenen Bearbeitungsnummer mitteilen.
Rest regelt die Versicherung. Sich aber von denen mitteilen lassen, wenn der Schaden reguliert ist. Man hat dann 6 Monate Zeit die Kosten zurück zu erstatten, um sich die Hochstufung zu ersparen.
Liegt tatsächlich eine "Fahrerflucht" vor, dann zahlt die Versicherung auch gegenüber dem Geschädigten, kann aber wegen einer sogenannten "Obliegenheitsverletzung" den Fahrzeughalter in Regress nehmen und die gezahlte Summe zurück verlangen, allerdings begrenzt auf maximal 5.000 Euro.