Das mit "Neuwagen haben wollen", ich will auch so einiges, aber warum soll ich (die Gemeinschaft der Versicherer) ohne jede bisherige Notwendigkeit 5.000 Euro mehr bezahlen sollen, nur damit Du wieder ein neues Auto fahren kannst, weil Dir das lieber ist; erschließt sich mir nicht.
Zahlst Du mir diese Summe, weil ich etwas anders lieber haben will als ich kann und mir dieser Betrag fehlt?
Dass mit dem neuen "4-Monats-Auto" hättest Du doch machen können, stand Dir doch frei:
Unfallfahrzeug verkaufen, Gutachten auszahlen lassen und sich davon etwas unfallfreies kaufen.
Aber Du hast Dich für die Variante der Reparatur entschieden, somit auch kein "Fehler" eines Dritten.
Rein vom Ablauf hast Du der Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilt, diese Reparatur ist nicht korrekt ausgeführt, also ganz eindeutig eine Sache der Gewährleistung.
Ich würde das Fahrzeug wieder in die Werkstatt bringen und zur vollständigen Mängelbeseitigung auffordern - eine relativ einfache Sache.
Die ganze "Abtreterei" ist davon nicht betroffen, da dies nur formal regelt, dass die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt.
Was hier dann ein Vorteil ist, weil, wenn die Werkstatt jetzt mehr Geld haben will, muss die sich mit der Versicherung in Verbindung setzen - es existiert hier schließlich eine Abtretung.
Allerdings wird es hier aufgrund der Konstellation aus vier Beteiligten mit Sicherheit zu Problemen kommen.
Selbst mit dem Anwalt über eine Verkehrsrechtsschutz wird es zu Problemen kommen, weil die Verkehrsrechtschutz die Kosten für den Anwalt nicht übernehmen wird.
Die Verkehrsrechtschutz verweist auf den Unfall und die damit vorhandene Zahlungspflicht durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Und genau die darauf verweisen, dass dies eine Gewährleistungsgeschichte einer nicht korrekt ausgeführten Werk(statt)leistung und damit unabhängig vom Unfall ist.
Wieso geht man nicht gleich zu einem Anwalt?
Es gibt doch nicht ohne Grund das erste Gebot bei einem unverschuldeten Unfall:
DER ERSTE WEG FÜHRT ZU EINEM ANWALT !!!
Das zweite Gebot lautet:
Der eigene Anwalt beauftragt den Sachverständigen.
Das dritte Gebot lautet:
Alles weitere regelt der Anwalt.
Es gibt keinen Unfall / Schadensabwicklung, die völlig problemlos läuft, egal wie "wasserdicht" eine Situation immer sein mag. Allein schon dass man ohne eignen Anwalt und eigenen Gutachter viel Geld verliert.
Kein Unfallopfer denkt an die ganzen Pauschalen, die ihm zustehen und fremde Sachverständige denken eher weniger an den Wertverlust. Der hätte hier bei einem derartig hohen Schaden an einem Fast-Neuwagen recht ordentlich ausfallen müssen.
Ein von Beginn an tätiger Anwalt würde in der jetzigen Situation eine nicht abgeschlossene Unfallreparatur machen - mit Anspruch auf Ersatzfahrzeug.
Jetzt ist es eine Mängelbeseitigung ohne jeden Anspruch auf einen Ersatzwagen - ein Ersatzwagen beseitigt keinen Mangel, somit muss der Ausführende nicht diese Kosten übernehmen.
Ich würde den Wagen am Dienstag in die Werkstatt bringen, auf die Macken hinweisen, auf sofortige Beseitigung bestehen und einen Ersatzwagen verlangen.
Und egal wie immer es dort ausgeht, danach einen Anwalt aufsuchen. Ist man im ADAC, dann hat man eine Rechtsberatung kostenlos und dann dort sich schlau machen.
Hier kommt es auch noch auf einige Details an, die hier nicht genannt worden sind und der Anwalt dann nachfragen wird um die Situation richtig einschätzen zu können und einen ersten (den vermutlich ersten überhaupt) vernünftigen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu machen.
Listen zu Fachanwälten hat auch der ADAC, dort einen nennen lassen oder auch über die Anwaltskammer zu erfahren.