Hallo AUTOPLENUM Team,
Ich bin im August 2007 in Italien ca 20 km/h zu schnell gefahren und habe jetzt einen Strafzettel an meine Adresse erhalten. Es wird direkt darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung des Strafzettels 320,- fällig werden. Muß ich diese Strafe an die italienischen Behörden zahlen oder verjährt die Tat?
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
MfG G. Mörbel
Was geschied, wenn ich den Strafzettelaus Italien von 170,30 nicht zahle?
K
karl20021920
July 12, 2008
A
anon58550229
July 12, 2008
Die italienischen Behörden haben NOCH keine Möglichkeit, Bußgelder ab 70,- in Deutschland eintreiben zu lassen; ab 2009 soll sich das ändern.
Allerdings musst Du im Falle einer Kontrolle bei einer nächsten Einreise nach Italien damit rechnen, dass Dein Auto als Sicherheit gepfändet wird, bis das Bußgeld bezahlt ist.
Verjährungsfristen gibt es auch sicherlich; diese richten sich nach italienischem Recht.
C
Cb80
July 12, 2008
Das stimmt!
Italien hat noch kein Abkommen mit Deutschland!
Allerdings bist du jetzt bei denen im Computer und könntest probleme bei der nächsten Reise bekommen.


























