Zulassung eines Importrollers; ordnungsgemäß verzollt aber ohne Kraftfahrzeugbrief; mit Unbedenkli (Zulassung)
Zulassung eines Importrollers; ordnungsgemäß verzollt aber ohne Kraftfahrzeugbrief; mit Unbedenkli
A
anon22823246
July 12, 2008
A
anon63303437
July 12, 2008
War das die Frage?
OK, also eine Zulassung eines Importrollers ist definitiv zu empfehlen, zumal es ja auch eine diesbezügliche Vorschrift gibt. Oder, was war die Frage?
Es wäre schon sinnvoll und äußerst hilfreich für mich als Beantworter Deiner Pseydofrage, wenn man mit etwas mehr Detailverliebtheit auch eine Frage stellt, aus deren Sinn hervorgeht, was Du eigentlich wissen möchtest.
A
anon58550229
July 12, 2008
... ist möglich. Verlustmeldung über den KFZ-Brief (evtl. per eidesstattlicher Versicherung des Vorbesitzers) und Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)sind nötig.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, dass der Roller nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, muss natürlich auch dazu.


























