Es muss nicht mal ein Grund für eine Begrenzung vorliegen.
Ist eine Begrenzung nicht begründet, muss sie wieder entfernt werden, aber so lange wie sie aufgestellt ist, gilt sie.
Die Verantwortung für die Straßen in einer Gemeinde obliegt der Gemeinde, somit kann sie "eigene" Begrenzungen anordnen, die auch deutlich von der "üblichen" abweichen.
Lärmschutz, Kindergarten, ... alles Dinge in Gemeindehand und die "zugehörige" Begrenzung ebenso.
Auch wie das (Bundes)-Land Begrenzungen innerhalb einer Ortschaft anordnen kann, zB. über die Polizei (untersteht den Bundesländern), die aufgrund erheblicher Unfallzahlen an einer innerörtlichen Kurve eine Begrenzung aufstellen lässt.
Oder der Bund direkt, der die Verantwortung für die Bundesstraßen hat und aufgrund sehr schlechtem Zustand (Frostaufbrüche) im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht eine Begrenzung auch innerorts auf "seiner" Straße anordnen kann.