Wohl doch anders, als ich es verstanden habe (Markierung abgeschliffen). Ich kopiere jetzt mal aus einer vom Fragesteller erhaltenen PN mit einer Beschreibung hier rein:
"Hallo,irgendwie reden wir voreinander vorbei. Es geht nicht ums verhalten an Fußgängerüberwegen,wenn Fussgänger den Überweg benutzen wollen, sondern wenn infolge von Strassenarbeiten (Abschleifen der alten Markierung) die Arbeiter der Strassenfirma noch auf einer Fahrspur arbeiten auf der anderen Fahrspur langsam vorbeigefahren werden kann ???"
Wobei es immer noch nicht so ganz eindeutig wird, ich vermute mal wegen Baustelle einspurig und die klassische Frage: Wer fährt als erster?
entweder entsprechend der Beschilderung gemäß dem Zeichen 308
http://www.verkehrsportal.de/stvo/zeichen/anlage_3/308.gif
Steht es so wie abgebildet, dann muss der Gegenverkehr warten und "mich" bzw. alle in Richtung des weißen Pfeils zuerst durch lassen,
oder ohne vorhandene Beschilderung, dann ist derjenige wartepflichtig, auf dessen Seite die Behinderung, Einschränkung vorhanden ist und deshalb "in den Gegenverkehr" muss.
Grundsätzlich gilt jedoch:
Die Engstelle darf nur dann befahren werden, wenn sie auch frei ist, also auch vollständig durchfahren werden kann.
Ebenso grundsätzlich:
Es darf niemand gefährdet werden. Krabbelt da Bauperson herum, dann langsam ggf. auch anhalten.
Ein Bauarbeiter hat zwar keine "Vorfahrt", aber als Fahrzeugführer muss man ggf. mit "arbeitsbedingtem" Verhalten rechnen, war ja schließlich alles erkennbar, und hat dann nicht nur den Bauarbeiter auf der Haube, sondern oft auch schuld- und haftungsrechtlich das Ei am Kragen.
Falls es das jetzt auch wieder nicht "richtig" beantwortet war, einfach nochmal probieren 