12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

verkäufer hat in verloren

E
eberla
July 06, 2008

ich möchte diesen wagen jetzt zulassen aber ohne schein geht es ja schlecht was kann ich tun

A
anon32394960
July 06, 2008

Ich würde mal bei der Zulassungsstelle anrufen aber in Normalfall reicht eine Verlusterklärung des Halters. In diesem Fall leider der Vorbesitzer...

Aber vielleicht gibt es ja in diesem speziellen Fall auch eine andere Möglichkeit....

Beste Grüße!

C
Cb80
July 06, 2008

Ich denke mal das Auto ist von Privat gekauft ???

Also wenn du wirklich den Schein meinst,
ist alles halb so schlimm.

Sollte das Auto schon im gleichen Landkreis angemeldet gewesen sein, reicht der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Wenn das Auto aus einem anderem Landkreis ist, ist der Schein allerdings notwendig!
Da würd ich empfehlen die verlusterklärung vom Vorbesitzer einzuholen.

M
moppel
July 06, 2008

Der Fz-schein dient nicht als Besitznachweis und wurde bei mir nie verlangt. Ich habe die letzten beiden Autos aus anderen LKs gekauft und brauchte nur Fz-Brief, Kennzeichen, Kaufvertrag, TÜV und ASU vorzulegen.

Als Besitznachweis dient der Fz. Brief und der wurde stets verlangt. Der Fz- Schein wird bei Abmeldung von der Zulassungsstelle immer ungültig gemacht.

Ist das Fahrzeug noch angemeldet, dann muß der Verkäufer den Schein mit übergeben. Die Verlusterklärung aber ist allerdings formlos, besser man hat die, als dann Ärger mit der Zulassungsstelle. Da ist eh jede eigen....

A
anon6235185
July 08, 2008

Hallo,

ist so nicht ganz richtig. Der Fzg.-Schein gilt seit Okt. 2005 als Abmeldebescheinigung und muß bei der Wiederzulassung vorgelegt werden. Er wird dann eingezogen.

Wenn der Vorbesitzer den Schein verloren hat einfach vom ihm eine Verlusterklärung unterschreiben lassen. Formloser Dreizeiler genügt. Dann gibts keinen Streß beim zulassen.

C
Cb80
July 10, 2008

Da muss ich Moltermann mal wiedersprechen! Hab heute nomma auf der Internetseite meiner zuständigen Zulassungsstelle geschaut!

Und da steht schwarz auf weiss: "... war das KFZ bereits im Landkreis zugelassen, ist zur Neuanmeldung der KFZ-Schein nicht notwendig"