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Wann fängt das Wochendfahrverbot an?

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anon22336589
July 04, 2008

LKW-Wochenfahrverbot, von wann bis wann, welche Strafe bei Mißachtung

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anon75697317
July 04, 2008

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1956 gemäß § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen, auch wenn in diesem Fall die Lastkraftwagen ein geringeres zulässiges Gesamtgewicht haben.

Schau auch mal hier, da es zahlreich Ausnahmen gibt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsfahrverbot

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anon99265445
July 04, 2008

Das erinnert mich irgendwie an meine leidliche Strafzettelerfahrung, die mich daran erinnerte das Samstag leider ein Werktag ist... 🙂

LG!