Irgendwelche "Prozente" kann man nicht übernehmen sondern nur Schadensfreiheitsklassen.
Die "Prozente" stammen nicht nur aus den Schadensfreiheitsklassen, sondern beinhalten häufig noch zusätzliche Nachlässe wie Garage, öffentlicher Dienst, ...
Bei der Schadensfreiheitsklasse wird es dann auch deutlicher, dass es in diesem Falle auch nichts wird.
Die Schadensfreiheitsklasse entspricht den unfallfrei gefahrenen Jahren und bei einem Fahranfänger sind das vielleicht 1 Jahr aber keine 30 Jahre.
Dein Vater kann seine Ansprüche, "SF-Klasse" ohne weiteres an Dich übertragen, aber Du bekommst nur die SF-Klasse gutgeschrieben, die Du maximal selber hättest "erfahren" können.
Das Üblicherweise günstigste ist, Dein Fahrzeug läuft als Zweitwagen über Deinen Vater und nach 3 Jahren (3 volle Versicherungsjahre, das können knapp 4 Kalenderjahre sein) wird dann der Vertrag auf Dich umgeschrieben.
Dabei bleibt dann immer die SK-Klasse erhalten, obwohl man "eigentlich zu gering" die Versicherung gestartet hat.
Aber auch hier aufpassen und nicht im gleichen Zug zu einem anderen Versicherer wechseln, auch hier muss die neue Versicherung diesen "falschen" Einstieg und damit "falsche" SF-Klasse nicht anerkennen, also übernehmen, sondern schon "richtig" ausrechnen.
Erst nach insgesamt 5 Jahren wäre die dann erreichte SF-Klasse auch so "fest", dass sie bei einem Wechsel anerkannt werden muss.