Als Antwort auf "wie lange": nicht eine Sekunde.
Die Straftat ist doch bereits begangen und damit ziemlich unerheblich, wie lange sie noch weiter betrieben wird. Mit jeder weiteren Fahrt erhöht sich jetzt nur das Risiko auch wirklich erwischt zu werden.
Fahren ohne Versicherungsschutz, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Zulassung.
Rote Kennzeichen genauer Händlerkennzeichen haben nur eine Gültigkeit (wirkende Zulassung), wenn sie auf Fahrzeugen im Händlerbestand geführt werden. Durch den (vorhergehenden) Kauf ist das Fahrzeug aber nicht mehr im Händlerbestand.
Die "Nettigkeit" eines Verkäufers ist seit 1.3.2007 eine Straftat für den Käufer, der ein Fahrzeug nach dem Kauf damit bewegt und eine Ordnungswidrigkeit für den Verkäufer, die ihm das (genauer sämtliche) Händler-Kennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entziehen lässt.