Hallo.
Ich möchte meinen 2 Jahre alten Wagen wieder verkaufen.
Der Vertragshändler, der mir seinerzeit das Auto neu verkauft hat und der auch die Inspektion gemacht hat, würde ihn wieder zurückkaufen.
Er meinte, er würde mir einen Scheck ausstellen.
Kann man sich grundsätzlich darauf einlassen oder gilt auch bei seriösen Händlern "Nur bares ist wahres"?
Wenn Scheckeinlösung OK, muss man das im Kaufvertrag irgendwie vermerken?
Ich bin schon mal vor 25 Jahren bei einem Motorradverkauf auf einen Scheck reingefallen, der nicht gedeckt war. Das war allerdings eine mir unbekannte Privatperson (ja, ich weiß, Jugendsünde, Lehrgeld). Aber deshalb frage ich hier auch.
Gruß
Bernie


























