Die Fragestellung war hier nach der Nutzung eines "Sommerfahrzeugs", also eher eines weiteren Fahrzeugs, was keine entsprechende Winterausrüstung hat.
Klar darf man damit auch im Winter fahren.
Das "Winterreifen-Gesetz" sind eine technische Geschichte, die sich nicht am Kalender, sondern an den tatsächlichen, "winterlichen" Bedingungen mit Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn orientiert.
Sind diese "winterlichen" Bedingungen nicht vorhanden, dann kann und darf auch mit Sommerreifen gefahren werden.
Warum auch nicht, Sommerreifen sind Winterreifen in allen Bedingungen - Bremsweg, Nässeverhalten, Lenkpräzision, Spurtreue, mögliche Kurvengeschwindigkeiten, ..., weit überlegen, nur eben nicht bei Schnee und Eis als Kontaktfläche.
Diese "7°-Grenze" gibt es seit 15 Jahren nicht mehr. Durch Beimischungen von zB. Silika ist das Temperaturfenster, wo Sommerreifen ohne Einschränkungen weiterhin ihre Eigenschaften haben, deutlich größer.
Ein vernünftiger Sommerreifen hat heute seine "Funktionstemperatur" bis etwa -10°C. Erst darunter tritt eine spürbare Verhärtung der Lauflächenmischung ein und ist die veränderte Gummimischung eines Winterreifens auf trockener Fahrbahn im Vorteil.
Kann man auch selber nachlesen, wenn bei Winterreifentest als Vergleich ein Sommerreifen mit getestet wird oder auch direkt bei den Spezifikationen auf den Web-Seiten der Reifenhersteller, die diese "7°-Grenze" auch nicht mehr nennen. Obwohl sie ja daran verdienen würden.
Auch ein "gewiefter" Anwalt wird da nichts machen können, technische Grenzen sind technische Grenzen und keine auslegungsfähigen Grauzonen.