ET 53 ist das korrekte "Sollmaß" als Vorgabe des Fahrzeughersteller, diese Vorgabe gibt es auch zB. bei Mercedes oder VW, nichts exotisches.
Es gibt eine Toleranz bei der Spurweite, die darf abnahme- und eintragungsfrei um bis zu 1% abweichen.
Bei einer Spur von 1.400 mm hat man 14 mm "Luft zum Spielen", also je (Rad)-Seite 7 mm in der ET, in der das Rad weiter nach außen oder innen stehen darf.
Über diese Toleranzregel sind somit Felgen völlig legal zulässig fahrbar, die zB. in diesem Beispiel vom ET46 bis ET60 haben.
Diese "1%-Regel" gilt aber nur für die serienmäßig freigegebenen Rad/Reifen-Kombinationen.
Dient zur Vereinfachung bei der Felgenproduktion, ansonsten müsste der Felgenhersteller die Dinger mit ET-Stufungen von 1 mm herstellen, um "korrekt" auch noch oftmals eher seltenere Fahrzeuge ausrüsten zu können.