Einfach mal den fragen, von dem man sich den Anhänger ausleiht.
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Bei der Steuer sieht das üblicherweise so aus, dass man sich bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll melden muss.
Dort erhält man eine Bescheinigung mit der man sich dann "unverzüglich" (innerhalb 3 Arbeitstagen) bei der KFZ-Steuerstelle melden und die Steuer für den Nutzungszeitraum im Voraus entrichten muss.
Mindestbetrag sind 1 Monat (30 Tage). Man muss ein Fahrtenbuch führen und Zettel sammeln - jedes mal bei Aus- und dann wieder Einreise aus/ nach Deutschland zu Zoll. Kann man keine Zollbelege über eine tageweise Nutzung vorlegen, gilt es als dauerhafte Nutzung im Inland.
Hat man nur den Mindeststeueranteil über 30 Tage gezahlt und kommt über diese 30 Tage, muss man (sofort, am 31. Steuertag) wieder zur Steuerstelle und neu entrichten.
Wird man ohne den Zollzettel oder (nach 3 Tagen) gültigem Steuerbescheid irgendwo erwischt, wird automatisch ein Steuerstrafverfahren eröffnet.
Dieses "üblicherweise" bezieht sich auf das Steuerverfahren bei PKW mit entsprechend hoher Steuerpflicht, bei einem Anhänger kann die Steuerpflicht auch deutlich geringer sein und daher alles etwas anders aussehen.
Die Steuerpflicht wird bei Anhängern nach den zulässigen Gesamtgewicht berechnet, daher kann es sein, dass man
- überhaupt nicht zahlungspflichtig ist Die Steuerschuld (bei 12 monatiger Nutzung) liegt unter dem Grenzwert der Mindestsumme (Schuld ist geringer als der Verwaltungsaufwand), zB. bei kleinen Anhängern mit sehr geringem zGG, dafür ist dann eine Freistellungserklärung des Finanzamtes für etwaige Kontrollen notwendig
- der Mindestzeitraum für die Vorkasse höher ist,
damit der Zahlbetrag zumindest dem Verwaltungsaufwand entspricht
Natürlich ist das alles "Irrsinn".
Nur sollte man dabei nicht vergessen, dass dieses Verfahren für den den "Normalfall" entwickelt ist und das ist ein deutscher Mitarbeiter einer ausländischen Firma, der mit seinem ausländischen Firmenwagen hier in Deutschland als Außendienstler oder Monteur die Kunden besucht.
Bei erster Einreise fährt der beim Zoll ran, lässt sich den Zettel geben, fährt damit zum Finanzamt, zahlt die Steuer für den Nutzungszeitraum, was in dem Falle üblicherweise das ganze Jahr ist und das war es dann auch schon wieder.
Im Folgejahr fährt er Anfang Januar zum Finanzamt, zahlt die Steuer und ist nach 30 Minuten wieder raus. Es muss ja dann nichts mehr geprüft werden, sondern nur "verlängert".
Der "Irrsinn" in diesem Falle hier, kommt aus dem völlig unüblichen Nutzungsverhalten eine PKW-Anhängers mit (vermutlich) geringer Steuerpflicht und dann immer auch nur ein paar Tage im Jahr.
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Hier sollte man sich vorab mit den genauen Daten des Anhängers beim Finanzamt, KFZ-Steuerstelle erkundigen, wie und was; sich aber nicht wundern, wenn da ein "Irrsinn" von einem verlangt wird.
Und sich dann vermutlich in einer "deutschen" Anhängervermietung oder Bekannten ab und zu mal einen "deutschen" Anhänger mieten.