Der herstellerseitig angegebene Verbrauch ist ein reiner Laborwert, der NICHT mit realen Verbräuchen vergleichbar ist - kann er überhaupt nicht und wird das auch zukünftig nie können.
Er dient ausschließlich als normierte Basis zum Vergleich von Fahrzeugen untereinander. Wird aber tatsächlich auf einem Prüfstand gefahren und nicht nur gerechnet.
Je nach Fahrweise, tatsächlichem Streckenprofil und auch klimatischen Unterschieden können Abweichungen auch deutlich über 100% von diesem Normwert völlig in Ordnung sein.
Allerdings muss ein Fahrzeug, was unter diesen Normbedingungen betrieben wird, auch diese Normwerte erreichen.
Eine Abweichung der tatsächlichen Verbrauchswerte
- bis zu 10% gelten als zulässige Toleranz,
bis zu 20% als geringer Mangel, der zur Minderung berechtigt. Es wird exakt errechnet, welche Kraftstoff-Mehrkosten anfallen und diese Summe hat der Fahrzeug-Hersteller bzw. zuständige Importeur,
bei einem Mehrverbrauch über 20% hat der Fahrzeugeigentümer das Recht zu wandeln. Also Rückabwicklung unter gegenseitiger Anrechnung von Kosten und Nutzung.
Hier aber aufpassen, wer der Eigentümer ist und überhaupt irgendwelche Forderungen stellen kann. ZB. bei einem Leasingfahrzeug ist der Eigentümer die Leasinggesellschaft und ebenso hier das besondere Problem bei einem "Re-Import" beachten. Ansprechpartner ist dann der ausländische Verkäufer und der für ihn zuständige ausländische Importeur und eben auch die zugehörigen Ausländischen Gesetze und Gerichtsurteile, die von den von mir oben genannten auch deutlich abweichen können.
Um überhaupt den tatsächlichen, vergleichbaren Verbrauch festzustellen, muss das Fahrzeug exakt diesen ECE-Test fahren. Das wird dann per Gutachtenerstellung bei einer entsprechenden Prüforganisation durchgeführt und dauert etwa ein bis zwei Tage, die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 1.700 Euro.
Ist aber (mWn) jetzt noch nicht möglich, weil das Fahrzeug noch nicht als "eingefahren" gilt und (mWn) mindestens 5.000 km gelaufen sein muss.
Bei einem entsprechenden Sachverständigen / Gutachtenorganisation erkundigen, wie die genauen Mindestbedingungen für den ECE-Test sind.
Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug tatsächlich mehr als 10% über Normangabe verbraucht, werden diese Gutachterkosten, wie auch Anwalts- und ggf. Gerichtskosten dann natürlich nachträglich auch vom Hersteller/Importeur übernommen - wenn es sich um deutsches Recht handelt.
Vorab sollte man sich genau überlegen, ob der eigene Fahrstil tatsächlich auch sparsam ist. Was man sich oft selber als sparsam vorstellt, oder häufig auch von Fahrschulen oder auch Zeitschriften als sparsam propagiert wird, ist es nicht. Da existieren sogar Vorschläge, die den Verbrauch ganz erheblich nach oben treiben.
Nie vergessen, dass der Spritverbrauch mehrheitlich vom rechten Fuß bestimmt wird.
Ebenso selber überlegen, ob das eigene Fahrprofil, also Streckenverlauf, dortige Geschwindigkeiten, Staus, ... den Verbrauch hoch treiben. Derartige, für den Verbrauch deutlich negative Dinge sind ebenso kein Bestandteil des ECE-Test, da sie nicht vom Fahrzeug abhängig oder beeinflussbar sind.
Irgendwelche Chipsereien sind Quark. In der überwiegenden Mehrheit im günstigsten Fall nicht verbrauchsmindert, sondern sogar spürbar erhöhend.
Es gibt für wenige Fahrzeuge eine besondere Software, die für den Verbrauch optimiert ist und tatsächlich auch funktioniert, jedoch ist diese Software aufgrund des Entwicklungsaufwandes so teuer, dass die Kosten der Software nicht über die Verbrauchseinsparung wieder hereinkommt.