das straßenverkehrsamt lässt nichts zu. die lassen etwas nur als das zu, was der anmeldende angibt. du kannst da auch ein dreirad als flugzeug anmelden, und die geben es so ein.
für die besteuerung ist das finanzamt zuständig, und die wissen schon, wie es richtig besteuert wird.
die zeiten, in denen alles mögliche als lkw zugelassen und als solches besteuert wurde, damit der halter steuerliche vorteile daraus zieht, sind lange vorbei.
und bei der lkw-zulassung gibt es noch mehr zu beachten, als nur die steuerliche seite.
anzahl der sitzplätze, sonn- und feiertagsfahrverbot, verkehrszeichen für lkw und sowas, um nur mal einige zu nennen.
hat man in einer kontrolle dann das vergnügen einen bewanderten beamten zu erwischen, der einen am sonntag mit dem als lkw-zugelassenen fahrzeug mit anhänger in einer für lkw gesperrten straße kontrolliert, wird es richtig spaßig. nicht nur wegen der verkehrsverstöße (sonntagsfahrverbot, mit lkw in gesperrter straße unterwegs), sondern auch sicher wegen der tatsache, dass die polizei den sachverhalt dem finanzamt meldet, was bei sowas von dem ausgeht, was es ja auch ist. ein fall von steuerhinterziehung (falschangaben zum eigenen finanziellen vorteil). das zieht dann noch ein steuerstrafverfahren mit sich.
da wollten schon soviele geländewagenfahrer, dieselstinkerkutscher und us-hubraummonsterfreunde ganz schlau sein und ihre hütten als lkw laufen lassen. die freude hielt dann genau bis zum steuerbescheid.
auch bei älteren zulassungen wird die steuerliche instufung nach und nach berichtigt und der richtige steuersatz gefordert.
dann hat man am ende 2 vorteile. 1. die teure versicherung für einen lkw und 2. die hohe besteuerung für einen pkw.