12Gebrauchtwagen.de12Neuwagen.de

Unsere Partnerseiten:

Garantierecht bie austauschmotor

G
ghosti
June 05, 2008

mein austauschmotor wurde kurz vor ende der garantie zeit erneuert , nach einem halben jahr ist der neue austauschmotor wieder kaputt und die werkstatt sagt ich hätte keine garantie mehr . stimmt das ?

mfg ghosti

A
anon18010486
June 05, 2008

Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei welchem Auto gehen denn die Motoren in der Frequenz kaputt? Kann es sein, daß da was anderes nicht in Ordnung ist und die Motoren als Konsequenz den Geist aufgeben?

A
anon58550229
June 05, 2008

Afaik hat die Werkstatt leider Recht, wenn der erste Austauschmotor auf Garantie gewechselt wurde; hierdurch verlängert sich die Gesamt-Garantiezeit nicht.

Bedeutet in Konsequenz: Wenn das Ende der Garantiezeit für den ersten Austauschmotor zum Zeitpunkt des Defekts am 2. Austauschmotor bereits verstrichen war, guckst Du leider in die Röhre.

Kannst Du allerdings nachweisen, dass der 2. Motor durch einen Fehler beim Einbau bzw. einen beim Einbau übersehenen weiteren Fehler die ewigen Jagdgründe erreicht hat, hast Du einen Anspruch gegen die Werkstatt bzgl. des Werklohns; ob sie allerdings auch in die Haftung bzgl. des defekten Aggregats selbst genommen werden kann, weiß ich leider nicht

M
Marky77
June 05, 2008

Hallo,
also normalerweise gibt es doch eine Garantie auf die durchgeführten Arbeiten und die neu verbauten Teile.Es ist allerdings nicht normal,dass nun der Motor abermals kaputt ist.Was ist denn der Grund für den Motorschaden?? Was ist defekt gegangen??
Vielleicht solltest Du dich mal an die KFZ-Schiedsstelle wenden und es dort abklären lassen.
Selbst wenn es dann nicht in die Garantie fallen sollte, kann in dem Fall diese Stelle bestimmt bei einer Einigung behilflich sein.Vielleicht auch mal auf der Rechnung schauen, da dürfte normalerweise ebenfalls die Garantie erläutert sein.

A
anon67317851
June 05, 2008

Vom Grundsatz her, bibt es beim Einbau eines Austauschmotors, einen Gewährleistungsanspruch, welcher mit dem Tag des Einbaus beginnt. Eine Abweichung von dieser ist gesetzlich nicht zulässig, außer es handelt sich um einen gebrauchten Tauschmotor. Jedoch auch hier gilt eine 12 monatige Gewährleistung. Die Aussage, das die Gewährleistung vorüber sei, wäre nur möglich, wenn der alte Austauschmotor nicht gewechselt sondern überholt und repariert worden wäre und Sie mit einem eventuell wieder auftretendem Problem das Risiko der kostengünstigeren Reparatur übernommen. Somit steht die Frage, wurde er wirklich getauscht oder nur repariert ?
Wenn getauscht besetht Gewährleistungsanspruch !!!

A
anon41416710
June 05, 2008

Der Schaden würde mich allerdings auch interessieren. Kann mir garnicht vorstellen dass ein Großserienmotor so anfällig ist...

Liebe Grüße!

M
MichaLah
June 06, 2008

Da der Motor in der Gewährleistungszeit ersetzt wurde ist es so.

Aber ich würde an den Hersteller heran treten, und fragen warum denn der Motor wieder defekt ist.

Und um Klärung bitten