Falsch,
Privatverkäufer können gegenüber Privatkäufern die Gewährleistung und Garantien problemlos und wirksam ausschließen und tun dies völlig üblich auch regelmäßig. Wird ein Fahrzeug unter korrekter Angabe des Zustandes so verkauft und wird nichts arglistig verschwiegen, haftet man nicht mal, wenn der Wagen auf dem Nachhauseweg des Käufers kaputt geht.
Langwierigerer Verkauf von Privat an Privat... gut, mag sein und es muss jeder selber wissen, ob er sich die Mühe macht oder dem Händler seine Margen bezahlt. Die liegen in dem Fall übrigens bei etwa 1.200€ (abzgl. Steuern). Der durchschnittliche Händlerverkaufspreis liegt bei etwa 3200€ (DAT) für das Fahrzeug (Trendline) und da sind noch nicht mal die Extras mit drin.