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Mpu

M
masterflav
November 02, 2010

Ich habe mal eine Frage ich habe vor 2 jahren eine Sperre von 2 Jahren bekommen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wie sieht es jetz aus muss ich eine MPU machen oder kann ich einfach den Führerschein bei einer beliebigen Fahrschule neu machen ????

A
anon18010486
November 02, 2010

Gleich die vollen 2 Jahre Sperre?
Das war doch eher noch etwas größeres, zB. erheblicher Unfall, Mehrfachtäter oder auch noch in Verbindung mit Alk/Drogen mit bei.

Da keine näheren Angaben zur auslösenden Tat vorhanden sind, ist eine Einschätzung anhand dieser spärlichen Infos nicht möglich.

Es bleibt ohnehin nur der übliche Weg:
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen und abwarten, welche eventuellen Auflagen dann genannt werden.

M
masterflav
November 02, 2010

FS weg wegen alk und dann Fahren ohne Fahrerlaubnis deswegen wsl 2 jahre

A
anon18010486
November 02, 2010

MPU ist

  • ohne weitere erhebliche verkehrsrelevante Verstöße wie Unfall, Nötigung, ...

unter 1,1 Promille sehr unwahrscheinlich,
ab 1,1 Promille eventuell möglich,
ab 1,6 Promille zwingend notwendig,

  • mit weiteren erhebliche verkehrsrelevante Verstößen wie Unfall, Nötigung, ...

ab 0,3 Promille möglich

...

Aber wie schon geschrieben, das erfährt man erst verbindlich, wenn man auch den Antrag auf Erteilung stellt. Erst im Rahmen der Antragsbearbeitung werden dann anhand der Voreinträge eventuelle Auflagen bestimmt und mitgeteilt.

Je nach Promillewert und weiterer Auffälligkeiten können auch weitere Dinge gefordert werden, die vor oder auch ohne einer MPU auszuführen sind: Abstinenznachweise, besondere Seminare, ...

M
masterflav
November 02, 2010

aha ok habe schonmal antrag auf Führerschein gestellt hätte zur MPU müssen um zu testen ob ich körperlich und geistig in der Lage bin ein PKW zu führen

A
anon18010486
November 02, 2010

Also bereits eine MPU im Rahmen einer Beantragung angeordnet bekommen - dann ist doch bereits die gestellte Frage beantwortet.

15 Jahre abwarten.

M
masterflav
November 02, 2010

hmm das is doof naja danke trotzdem

H
HillHolder
November 02, 2010

Es gibt seit 2 jahren die regelung mit dem neue fhrschn nicht mehr. Du bekommst ihn wieder wie abgegeben. Allerdins sind dafür verschd. vorrausetzungen nötig. Erzählt dir aber die Fhrschnstl. HillHolder