Das Fahrzeug muss für eine H-Zulassung "zeitgenössisch" sein. Bedeutet, dass der aktuelle Zustand dem entspricht, was in den ersten 10 Jahren ab Erstzulassung bei diesem Fahrzeug auch tatsächlich "üblich" war.
Wie alt die verbauten Teile sind oder wann es verbaut wurde, spielt dabei keine Rolle.
Dass neue Sitzbezüge oder eine Lackierung aufgrund Alterung oder Abnutzung irgendwann notwendig geworden sind, ist da keinerlei Problem.
Kann aber problematisch werden, wenn dort Dinge oder Techniken umgesetzt werden, die erst deutlich später eingeführt wurden. ZB. irgendwelche Tatoo-Lackierungen oder ein Airbrusch eines modernen Kampfflugzeug auf der Haube werden vermutlich schon eine H-Zulassung unmöglich machen können.
Von diesem "zeitgenössisch" sind allerdings Dinge ausgenommen, die die Sicherheit verbessern. ZB. der Einbau einer supermodernen Carbon-Bremsanlage ist auch bei H-Zulassung nicht zu bemängeln.
Sollte man sich aber genau überlegen, da nicht nur die H-Zulassung bei derartigen Fahrzeugen interessant ist, sondern schon eine Originalität für einen gewünschten Wert als Oldtimer wichtig ist.