DU darfst nach Stillegung des Fahrzeuges mit den entstempelten Kennzeichen noch von der Zulassungsstelle auf direktem Wege nach Hause fahren; das Fahrzeug ist eh' noch bis 24°°h des Abmeldetages versichert.
Wie der Käufer das Fahrzeug dann nach Hause bekommt, ist seine Sache; er hat da Alternativen:
Entweder Abtransport des Fahrzeugs auf einem Trailer (KFZ-Anhänger) ... oder er besorgt sich bei der Zulassungsstelle 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen (bzw. internationale Überführungskennzeichen, falls er das Fahrzeug ins Ausland verbringen will).
Nähere Info's guckst Du hier:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/formalitaeten
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Und JA
.. es ist dringend angeraten, das Fahrzeug vor Übergabe an den Käufer selbst abzumelden; ansonsten bist Du als Fahrzeughalter voll in der Haftung, sollte der Käufer seinen Verpflichtungen (z.B. rechtzeitige Ummeldung) nicht nachkommen.