"Normale Knöllchen", also eine Verwarnung/ Ordnungswidrigkeitsbereich; z.B. für Falschparken sowie "moderat" zu schnell fahren (nicht: Rasen im Fahrverbotsbedrohten Bereich) gilt eine "Verjährungsfrist" von 3 Monaten.
Im Übrigen hättest Du Dein Auto bereits vor 3 Jahren ummelden müssen, wenn Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland lag .. und Du nur z.B. in den Semesterferien zu Hause in Spanien warst .. aus DIESER Richtung könnten eher Unannehmlichkeiten etwas härterer Art drohen => Stichwort: "Hinterziehung von KFZ-Steuern"
... und SOLCHE Dinge könnten eher bei der Ummeldung auffallen, wenn Du Dich unvorsichtig anstellst 😉
btw
Die Anzeigen KONNTEN ja nicht zugestellt werden, weil die spanischen Behörden bislang keine Halterdaten bei Ordnungswidrigkeiten an deutsche Behörden übermitteln ... und ja an Hand des spanischen Kennzeichens per se keine deutsche Meldeadresse von Dir ermittelt werden kann.
Übrigens: Demnächst werden auch im EU-Ausland "gesammelte" Knöllchen - allerdings erst ab einem "Gegenwert" von 70,-€ - im jeweiligen Heimatland eingetrieben.