Du musst es nicht bezahlen, solltest es eventuell, ich vermute jedoch, Du hast bereits bezahlt.
- Du musst nicht
Es gibt kein Abkommen mit Deutschland, nach dem Bußgelder hier eingetrieben werden können.
Selbst bei dort vorhandener Halterhaftung und Zahlung(spflicht) durch den Vermieter bleibt es immer ein Bußgeldbescheid und "verwandelt" sich nicht in eine zivilrechtliche Forderung des Vermieters an Dich.
Ab in die Mülltonne damit
vielleicht solltest Du bezahlen
(Unbezahlte) Bußgelder bleiben uU. bis zu 5 Jahren gespeichert. Solange dies unbezahlt bleibt, wird Dir die Einreise verweigert. Solltest Du in den nächsten Jahren da noch mal hin wollen oder müssen, wirst Du um eine Zahlung nicht herum kommen. Auf dem Flughafen bei der Einreisekontrolle direkt in eine Erzwingungshaft ist manchen peinlich.
sehr wahrscheinlich hast Du schon gezahlt
Je nach Territorium wurde vor 4 Jahren begonnen, eine Halterhaftung einzuführen. Zeitgleich haben so ziemlich alle Mietwagenfirmen in ihre Vermietverträge aufgenommen, dass mit eventuellen Strafen nachträglich das Kreditkartenkonto des Mieters belastet wird.
Genau lesen, was in dem Schreiben steht und das Kreditkartenkonto im Auge behalten.
Strafhöhe geht in Ordnung. Australien hat da keine Sonderangebote: bis +14 km/h 80 AU$, +15 bis +29 240 AU$, +30 bis +44 610 AU$, ab +45 1.600 AU$, je nach Situation mit Zuschlägen (Kindergarten, Schulen, Behinderteneinrichtungen wird mal 3 genommen), Punkte und ggf. Fahrverbote ähnlich wie bei uns aber deutlich heftiger, je nach Territorium mit geringen Unterschieden.