Derzeit habe ich einen AUDI 90 (Erstzulassung 06/86) abgemeldet. TÜV lag bis 06/2010 noch vor. Das Kfz hat einen SUPER Zustand, deshalb möchte ich es bis zu einem H-Kennzeichen retten.
Frage: muss der TÜV auch in der Zeit der Ruhe (Außerbetriebsetzung9 beachtet werden?
? muss das Kfz für einen möglichen TÜV Termin angemeldet werden


























