Alles etwas merkwürdig,
eine Bank beauftragt einen Anwalt, der keine Ahnung von Insolvenzrecht hat?
Welche Bank beauftragt für solchen Pipifax einen externen Anwalt und hat keine eigene Rechtsabteilung mit dutzenden eigenen Anwälten?
Dein Sohn hat einen Insolvenzbegleiter vom Gericht beigestellt bekommen, der ebenso keine Ahnung vom Insolvenzrecht hat?
Wieso fragt Dein Sohn nicht seinen Peter Zwegat, der sich um solche Dinge beratend kümmern muss, weil es seine von Gericht bestimmte Aufgabe ist?
Im Insolvenzverfahren hat jeder Gläubiger die gleichen Rechte, keiner darf besser gestellt sein, keiner darf sich besser stellen, zB. durch einen zusätzlichen Pfand. Damit würde ein Gläubiger die anderen Gläubiger schlechter stellen, weil er deren Zugriff und den Zugriff des übergeordneten Insolvenzverwalters auf noch vorhandenen Werte massiv einschränkt.
Üblicherweise hätte der "Brief" bei Eröffnung des Insolvenzverfahren herausgegeben werden müssen und zwar an den Insolvenzverwalter bzw. freundlicher Insolvenzbegleiter des Schuldeners. Der hat die Kontrolle über alle Werte während der 6jährigen Wohlfallensphase.
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens dürfen keine neuen Schulden gemacht werden, oder, wenn sich doch eine Bank darauf einlässt, können die Schulden kaum in ein laufendes Insolvenzverfahren nachträglich mit einfließen.
Es kann ja sein, dass dieser "Brief" nicht von der Bank bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgeschickt wurde; es kann sein, dass Dein Sohn vergessen hat, dem Verwalter zu sagen, dass das Ding bei der Bank liegt; es kann sein, dass der Verwalter vergessen hat, das Ding zurück zu fordern;
aber selbst wenn man das alles noch glaubt, es kann nicht sein, dass eine Bank nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens das Ding dann nicht herausrückt.
Die am Ende des Insolvenzverfahrens erteilte Restschuldbefreiung ist ein Gerichtsbeschluss an die Gläubiger. Eine unmissverständlich klares Gerichtsurteil, sämtliche Schulden zu erlassen.
Ein Missachten eines Gerichtsbeschlusses hat massive strafrechtliche Konsequenzen - und das soll ein von einer Bank beauftragter Anwalt nicht wissen und muss es erst prüfen?
Hier passt für ein übliches Privat-Insolvenzverfahren so etliches ganz und garnicht zusammen.
Da Du als Elternteil deutlich entfernt vom Sohn bist und vermutlich alles nur von Deinem Sohn erzählt bekommst, könnte es eventuell sein, dass die Erzählungen Deines Sohnes nicht so ganz den Tatsachen entsprechen, oder einige nicht ganz unerhebliche Details fehlen.