Der Umbau muss doch abgenommen worden sein, derartige Veränderungen am Fahrwerk, hier Federung, sind abnahme- und eintragungsflichtig. Die Abnahme erfolgt gem. Freigabe des Herstellers.
Verstehe jetzt die Fragestellung nicht so richtig?
Du musst doch diese Unterlagen haben und der Umbau inkl. ggf. vorhandener Freistellung von der LWR muss doch sowohl in diesen Unterlagen, wie auch in der Zulassungsbescheinigung nach der Abnahme vorhanden sein.
Liege ich da mit meiner Vermutung richtig:
Umbau ohne entsprechende Unterlagen ausgeführt, nicht vollständig ausgeführt und auch nicht abgenommen?
Käufer liegt richtig: Fahrzeug ist derzeitig ohne Betriebserlaubnis und wurde weder in legalen, noch verkehrssicherem Zustand verkauft. Das steht vermutlich nicht im Kaufvertrag.
Da hier nicht unerhebliche Haftungsdinge im Raum stehen, die einem einem auf die Füße fallen können, sollte das schneller als schnell erledigt werden.
Entweder Kaufvertrag sofort rückabwickeln. Der Käufer hätte ohne jeden Zweifel Anspruch darauf und jegliche Verzögerung würde nur das eigene Geld kosten. Geht der zu einem Anwalt, kostet das Dein Geld, sofort und vollständig.
Oder Fahrzeug sofort abholen, ggf. Ersatzfahrzeug stellen, und den Wagen korrekt umrüsten und auch abnehmen lassen.