Warum nicht ?
Wenn 8x18 mit 215/35 passen, dann werden kleinere 7x17 mit 205/40 auch passen.
Aber 1.
Es können (nicht müssen) Zusatzarbeiten notwendig sein, wie Kanten umlegen, Innenkotflügel bearbeiten, Lenkanschlagdämpfer einsetzen und ähnliches.
Passen ja, aber eventuell mit notwendigen Zusatzarbeiten. Ggf, notwendige Zusatzarbeiten oder Auflagen sind in der ABE aufgelistet und müssen bei Notwendigkeit auch ausgeführt werden.
Aber 2.
Die ABE gilt nur bei einem ansonsten serienmäßigen Fahrzeug. Ist der Wagen tiefergelegt oder hat ein kleineres Sportlenkrad oder ähnliches, hat die ABE keine Gültigkeit und die Reifen müssen per Sonderabnahme abgenommen werden.
Es kann passieren, dass die Abnahme scheitert, zB. weil eine vorhandene Tieferlegung keine ausreichende Freigängigkeit auch bei voll eingeschlagenen Rädern mehr ermöglicht. Oder weil bei einem Sportlenkrad ohne Lenkkraftunterstützung (Servolenkung) zu hohe Lenkkräfte mit dieser Bereifung zur Folge hat.
Aber 3.
ABE bedeutet NICHT automatisch eintragungsfrei.
- es müssen alle in der ABE aufgeführten Auflagen uneingeschränkt erfüllt sein
- es muss in der ABE aufgeführt sein, dass eine Eintragung nicht erfolgen braucht
und was viele vergessen:
- auch das Fahrzeug muss für die Reifen freigegeben sein.
Die ABE bezieht sich nur darauf, dass diese Felgen auf einem entsprechenden Auto gefahren werden dürfen (Traglast). Es ist aber KEINE Freigabe, dass dieses Fahrzeug auch mit dieser Rad-Reifenkombination (Abmessungen) gefahren werden darf. Das ist nicht das Gleiche!
Bei Ford nachfragen, ob diese Rad-Reifen Kombination herstellerseitig für den Wagen freigegeben ist, wenn ja, dann die Herstellerfreigabe mitführen, wenn nein, dann die Reifen mit Hilfe der Felgen-ABE bei einer Prüfstelle eintragen lassen. Sind je nach Aufwand um die 40 Euro.