Überholen mit Lichthupe vorwarnen?
Mal gespannt was hier bei raus kommt!
Also, ist es denn nu erlaubt wenn es dunkel ist einen Überholvorgang mit der Lichthupe anzukündigen oder nicht?
Ich meine ich hätte mal sowas gehört, Interessanter weise konnte mir die Polizei auch keinerichtige Auskunft geben !
Bin mal gespannt was hier bei rauskommt
Grundsätzlich darf man die Lichthupe immer dann benutzen, wenn man auch die normale Hupe benutzen darf. (Mag jetzt komisch klingen, ist aber so)
Das heißt, dass man sie als Warnsignal benutzen darf, wenn man sich oder andere gefährdet sieht und (jetzt kommt die Antwort) wenn man ein Überholen ankündigt. Dies jedoch nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
Außerdem sollte die Lichthupe nur kurz genutzt werden, damit man niemanden blendet oder belästigt.
Dies ist die eine Regel, die man in Sachen Lichthupe einhalten muss. Eine Zweckentfremdung wird mein einem Bußgeld von 10 Euro geahndet.
Dazu zählt z.B. die Lichthupe um zu signalisieren, dass ich einen anderen Fahrer in die Lücke vor mir fahren lasse. Es könnte nämlich ebenso gut heißen: "Hey Alter, lass mal, du kommst hier nicht rein".
Bei solchen Lichthupen ala "Mach mal das Fernlicht aus, würden aber wahrscheinlich nicht geahndet werden, da solche Hinweise der Verkehrsicherheit zuträglich sind.
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Gute Nacht
maxdriver
Hallo Cb80, wie alt bist du...? Hab ich ja schon ewig nicht mehr erlebt, ne Lichthupe beim überholen...
Hier in Deutschland sind wir doch alle soo sensibel, da wird ne Lichthupe (ausser als genanntem Hinweis auf eingeschaltetes Fernlicht) direkt als Provokation empfunden. Ich käm gar nicht auf die Idee...
Bei sehr schneller Autobahnfahrt, finde ich das einmalige Aufblenden aus weiter Entfernung absolut in Ordnung. Bin mir sogar relativ sicher das dies nicht geahndet wird.
Mehrmaliges Aufblenden bei engem Auffahren ist allerdings Nötigung.
Beste Grüße!
Hupe und Lichthupe kann man als Warnsignal vor dem überholen einsetzen damit der andere FAhrer mitbekommt, achtung jetzt passiert was
Hallo cb80,
ich gebe meinen Vorrednern vom Prinzip her Recht,aber
wenn ich das richtig verstehe, willst Du bei Dunkelheit die Lichthupe zum Ankündigen eines Überholvorgangs ausführen.
Hupst Du denn bei Tageslicht vor einem Überholvorgang???
Als Warnung vor einer Gefahrenstelle ist es akzeptabel,
damit meine ich aber nicht, vor einer Verkehrskontrolle oder Geschwindigkeitsmessung.
Leider bleibt es ein zweischneidiges Schwert der Auslegung, vor und von den Verkehrsteilnehmern oder der Polizei.
Verkehrsgefährdung, Nötigung oder Warnung???? da hat wohl jeder seine eigene Meinung.
Hupen laß ich grundsätzlich die anderen, denn wer hupt, hat bereits verloren. Ob meine Hupe überhaupt noch funktioniert, stellt sich immer beim TÜV raus.
Dadurch daß ich vorwiegend US Fahrzeuge fahre, die keine Lichthupe haben, vergeß ich immer, daß die anderen Autos, die ich fahre, eine haben. Prinzipiell bin ich der Meinung, wer zum Autofahren oft die Lichhupe und/oder Hupe benutzen muß, macht irgendetwas falsch. Vielleicht ist es eine Frage der Reife?
http://www.fahrtipps.de/pkw/lichthupe.php
Guckt mal da....