JA, denn die Versicherung kann ja nicht erkennen, dass Du das verfallene Kurzzeitkennzeichen nicht nutzen konntest/genutzt hast.
Einziges Schlupfloch: Falls der Zulassungszeitraum für das nicht zu nutzende Kennzeichen noch nicht begonnen hat, kannst Du evtl. bei der Versicherung unter Angabe der Gründe eine Stornierung des Kurzzeitvertrages anfragen; allerdings wäre ein Entgegenkommen des Versicherers dann reine Kulanz ohne Rechtsanspruch.
Also schnell ans Telefon hängen, wenn's dazu noch nicht zu spät ist.