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Sofern es sich um ein "Deutsches" Fahrzeug handelt welches nur eben in GB ausgeliefert wird ist eine Zulassung in D gegebenenfalls auch nur nach Papieren ohne Vorführung des Wagens in D möglich.
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Nicht nur ggf. ohne Vorführung, sondern sicher. Es handelt sich um eine "normalen" Neufahrzeugkauf und -Zulassung, wie sie tausendfach täglich durchgeführt wird, es handelt sich nur um einen anderen Liefer- bzw. Übergabeort.
Dank EU-Recht ist das alles kein Problem, es gibt keine Handels-Grenzen, ich bin praktisch überall "zu Hause". Einzige Problem wäre der Fahrzeughändler, der mit dem Verfahren überfordert ist.
Aber geht man in eine Werksniederlassung von BMW oder Mercedes (oder andere), dann merkt man nur den "falschen" Aufenthaltsort daran, dass die Zulassung ein paar Tage länger dauert wegen dem notwendigen Postweg von Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen.
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Das jedoch nur für max 185 Tagen Nutzung des PKWs in GB - wobei dann aber bei der Einfuhr nach D die Mehrwertsteuer fällig wird.
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Richtig
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[/Zitat]Bei einer Nutzung des PKWs in GB über die 185 Tage hinaus muß ab Tag 186 der Wagen dann auch in GB zugelassen werden.
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Nein, hier existieren mehrere mögliche Stolperfallen.
Eine Zulassungspflicht existiert ab dem Tage, ab dem sicher ist, dass die 185 Tage innerhalb 12 Monaten überschritten werden.
Somit ist schon klar, dass man am 185. Tag da rein läuft, denn das Fahrzeug hätte an diesem Tag das Land für die nächsten mindestens 185 Tage verlassen müssen.
Aber, diese 185 Tage gelten nicht unbedingt am Stück, sondern sind einzeln zusammen zu zählen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Man durchschlägt diese Schwelle auch dann, wenn man immer nach 4 Wochen für 2 Wochen nach Hause fährt.
Diese 185 Tage starten nicht bei jeder Einreise neu, sondern beginnen ab DER ERSTEN Einreise zu zählen und "löschen" sich erst nach 12 Monaten.
Und,
wenn bereits bei der Einreise absehbar ist, dass diese Frist überschritten wird, dann muss das Fahrzeug sofort (innerhalb 3 Arbeitstagen) in dem Land angemeldet/zugelassen werden.
Rettungsanker ist da natürlich das Problem der Strafverfolgungsbehörden auch nachzuweisen, ab wann einem diese Fristüberschreitung bekannt war und eine Zulassung bereits vor dem Stichtag 185 hätte erfolgen müssen.
Ein vorhandener Arbeitsvertrag über eine Frist von 9 Monaten ist dann natürlich hässlich, dann ist nachweisbar, dass dies bereits am ersten Tage bekannt gewesen ist.
Wie "scharf" das in GB überwacht wird, ist mir nicht bekannt. Aber in Österreich passen die Ordnungsbehörden (oder Nachbarn) sehr gut auf. Da haben schon einige deutsche Studenten ziemlich lange Gesichter gemacht. Über die Immatrikulationsbescheinigung ist der Nachweis über die Aufenthaltsdauer im Land leicht möglich und wird auch dort gemacht.
In Ö kostet diese Nummer 2.500 Euro Bußgeld, das Fahrzeug wird bis zur Zahlung sichergestellt, was auch noch mal Geld kostet und muss dann sofort (am nächsten Tag) außer Landes gebracht oder umgemeldet (in Ö zugelassen) werden.
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Dafür entfällt bei einer späteren Einfuhr nach D die Mehrwertsteuer.
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Nur wenn man ein ausländisches Fahrzeug, also mit (ehemals) ausländischer Zulassung nach Deutschland einführt.
Habe ich "deutsch gekauft" und nur in GB ausliefern lassen, dann hat man bereits beim "deutschen Kauf" auch die deutsche MwSt. bezahlt.
Dieses "deutsch gekauft" ist von Formellen das Gleiche, als wenn man heute sein zugelassenes Fahrzeug beim seinem (deutschen) Händler abholt und morgen nach GB einreist, zB. als Tourist mit seinem eigenen Fahrzeug.
Nur wird eben das Fahrzeug direkt nach GB geliefert und "nur" die Zulassung (Papiere und Kennzeichen) reist nach GB ein. Ob die Kennzeichen nun in Köln oder in London an den Wagen angeschraubt werden und ob der Wagen ein paar Tage vor den Kennzeichen in GB war, ist dabei unerheblich.