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Tempo mit Baustellenanhänger

A
anon18010486
April 20, 2010

Null - Du darfst überhaupt nicht fahren.

A
anon88487292
April 20, 2010

Wie schnell darf ich mit einem Baustellenanhänger (bzw. Bootstrailer) ohne Straßenzulassung fahren?

25km/h ?

A
anon32625740
April 20, 2010

Auf Privatgelände kann er den Hänger so schnell ziehen wie er möchte und das Zugfahrzeug hergibt.

Worin liegt das Problem?

B
Blecky
April 20, 2010

"ohne Straßenzulassung"
Das ist doch eindeutig!
Also auf der Strasse überhaupt nicht - weder schnell noch langsam.

A
anon18010486
April 20, 2010

Ich kenne das ja mit den selbst gebauten Bootstrailern (LKW-Achse mit einem Stahlgerüst, dass das Boot nicht runter fällt) an der Küste, mit denen die Bauern dann von der Halle (Winterquartier) zum Hafen fahren. Aber das ist etwas völlig anderes und nicht "einfach so" möglich.

Einzig und allein dürfen Anhänger im Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr ohne Zulassung fahren. Aber auch dafür gibt es Bedingungen:
- Anhänger muss eine Betriebserlaubnis haben
- Einsatz ausschließlich für LoF-Zwecke
- Anhänger muss Folgekennzeichen haben (gleiches Nummernschild wie das Zugfahrzeug)
- Anhänger muss dieses 25 km/h-Schild haben
- darf ausschließlich innerhalb eines LoF-Betriebes benutzt werden, denn dann ist der Anhänger über die Betriebshaftpflicht mit versichert.

Bei Bauwagen oder Bauanhängern existiert für jeden Anhänger eine einzelne Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die sich völlig analog an die Bestimmungen der LoF-Anhänger richtet.

Diese oben genannten Bootsanhänger sind völlig illegal, haben auch keine Sondergenehmigung, weil es keinen Spielraum für eine Sonderzulassung gibt. Die Dinger sind tatsächlich unzulässig und das Fahren damit verboten.

Da es allerdings ein immenser Wirtschaftsfaktor an der Küste ist, wird das durch die Strafverfolgungsbehörden einfach übersehen, dürfen die, nennt sich "Opportunitätsprinzip".

Allerdings nicht mehr bei "Fremden", es gibt keine Gleichheit im Unrecht und auch ganz klar: passiert etwas bei der Nutzung mit diesen "übersehenen Fahrzeugen" bei den "eigenen" Bauern, dann war es das mit dieser indirekten Duldung, dann muss sich der Bauer zur Seife bücken.

A
anon88487292
April 23, 2010

Herzlichen Dank!

Gruß Gunter999